a) Familien- systemorientierte- therapeutische Wohngruppen

1.


Familien- systemorientierte- therapeutische Wohngruppe als Form der stationären Unterbringung


Die Familien- systemorientierte- therapeutische Wohngruppe bietet eine vollstationäre Hilfe für Kinder. Sie wird geführt von einem multiprofessionellen Team. Die pädagogischen Fachkräfte machen den Kindern ein intensives Beziehungsangebot, wodurch diese die Möglichkeit erhalten, korrigierendes Bindungsverhalten zu erlernen. Ein Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeut begleitet die Mitarbeiter in ihrer Arbeit mit den Kindern und bietet je nach Bedarf therapeutische Einzel- u. Gruppenangebote an. Mit niedergelassenen Fachärzten, Psychologen, Psycho- u. Ergotherapeuten oder auch Logopäden besteht eine enge Kooperation.

Die Wohngruppe bietet den Kindern einen strukturierten Lebensort und damit ein stützendes und stabiles Milieu. Die Wohngruppe befindet sich in einem Einfamilienhaus in einem Wohngebiet in Bretten-Rinklingen und hat einen großen Garten. Mit der Einbindung der Wohngruppe in ein Wohngebiet wird die Familienstruktur unterstrichen und Stigmatisierung/ Selbststigmatisierung vermieden.

Jedes Kind bewohnt wenn möglich ein eigenes Zimmer. Die Wohngruppe ist für eine Aufnahme von maximal 6 Kindern konzipiert, um den familiären Charakter der Wohngruppe zu wahren. Bisherige Bindungsbeziehungen der Kinder und Jugendlichen werden aufrechterhalten. Eine enge Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit.


2.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen unserer familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppen sind nach


§ 34 SGB VIII die Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform

§ 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige in Verbindung mit § 34 SGB VIII

§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in teilstationären oder stationären Einrichtungen.

3.


Zielgruppe, Alter und Geschlecht der zu betreuenden jungen Menschen

Die familien- systemorientierte- therapeutische Wohngruppe richtet sich an Kinder, bei denen eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung im elterlichen Haushalt vorübergehend oder nicht mehr gewährleistet ist und bei denen es um eine eher langfristige Unterbringung geht.

Aufnahme

Aufgenommen werden Kinder, die von einem individuellen und von konstanten Beziehungen geprägten Rahmen besonders profitieren können, oder auch Kinder, die nur in diesem Rahmen wirklich erreicht werden können. Im Vordergrund steht die intensive Zuwendung und Förderung in einem familien- systemorientierten- therapeutischen Rahmen. Diese Hilfe ist geeignet für junge Menschen, für die eine kontinuierliche und intensive Betreuung und Förderung in Verbindung mit der Begleitung durch eine psychotherapeutisch ausgebildete Fachkraft und den Fachdienst erforderlich ist.

Des Weiteren bietet die familien- systemorientierte- therapeutische Wohngruppe solchen Kindern einen Rahmen, die zwar eine kontinuierliche, intensive und professionelle Betreuung benötigen, aber ein zu enges Betreuungsangebot (z.B. Erziehungsstelle) nicht annehmen können.

Das Aufnahmealter der Kinder liegt bei 6- 12 Jahren. Kinder über 12 Jahren können aufgenommen werden, wenn das emotionale Alter der Jugendlichen nicht dem biologischen Alter entspricht und die Jugendlichen den Rahmen in der familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppe nutzen können, um in ihrer Entwicklung nachzureifen, um dann in den altersgemäßen Ablösungsprozess gehen zu können.

Das Aufnahmealter der männlichen Jugendlichen liegt bei 14 – 18 Jahren.

Insbesondere können Kinder aufgenommen werden,

  • die nicht in Pflegefamilien vermittelt werden können
  • mit Entwicklungsbeeinträchtigungen
  • mit frühkindlichen Erfahrungen der Überwältigung oder Vernachlässigung, nach Gewalterfahrungen oder sexuellem Missbrauch, also mit traumatischem Hintergrund
  • Kinder mit psychischen Auffälligkeiten und Anzeichen kinder- u. jugendpsychiatrischer Indikation. Hierunter fallen:
  • Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn der Kindheit und Jugend, z.B. mit Aufmerksamkeits- u. Hyperaktiviätsstörungen, Phobischen Störungen, Elektiver Mutismus, Reaktive Bindungsstörungen, Bindungsstörung des Kindesalters mit Enthemmung, Ticstörungen, Enuresis / Enkopresis
  • Affektive Störungen: leichte bis mittelgradige depressive Verstimmungen
  • Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen, wie z.B.: Soziale Phobien, Panikstörung, generalisierte Ängste, Anpassungsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen
  • mit Beeinträchtigungen im Leistungsvermögen, wie z.B. Teilleistungsschwächen (z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rückstände in der Sprachentwicklung etc.) oder bei leicht geminderten Alltagsbeeinträchtigungen.
  • mit Beeinträchtigungen in den kognitiven Fähigkeiten / Intelligenzniveau
  • mit Störungen im Arbeits- und Leistungsverhalten
  • mit Auffälligkeiten im Bereich Motorik und Psychomotorik, sowie körperliche Beeinträchtigungen
  • mit körperlicher und / oder leichter geistiger Behinderung

    Nicht aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche,

    • mit akuter Suchtproblematik;
    • die ein erhöhtes Suizidrisiko aufweisen und in dieser Phase einer permanenten medizinischen Überwachung bedürfen;
    • die wegen einer geistigen oder schwerwiegend körperlichen Behinderung in einer behindertengerechten Einrichtung betreut werden sollten

    4.1


    Pädagogische Zielsetzungen und methodische Grundlagen

    Als globales Ziel sieht Lichtblick gGmbH die Entwicklung und Förderung der geistigen, körperlichen und seelischen Möglichkeiten der betreuten Kinder und Jugendlichen. In einer emotional warmen familiären Atmosphäre und einem angstfreien Lebensraum, soll sich der junge Mensch angenommen und zugehörig fühlen können. Durch ein vertrauensvolles Beziehungsangebot der pädagogischen Mitarbeiter sollen dem aufgenommenen Kind positive zwischenmenschliche Erfahrungen ermöglicht werden.

    Fähigkeiten und Kompetenzen

    Wir gehen davon aus, dass alle Kinder Fähigkeiten und Kompetenzen haben, die lebensgeschichtlich bedingt oftmals bisher noch nicht genutzt werden konnten oder noch verborgen sind. Diese Fähigkeiten und Kompetenzen werden gezielt in ermutigender Weise angesprochen und bewusst in den Erziehungsprozess des jungen Menschen einbezogen und im Sinne einer positiven Verstärkung ressourcenorientiert gefördert.

    Verhaltensorientierte Methoden

    Wir fühlen uns vor allem dem heilpädagogischen Denken und dem systemisch-lösungsorientierten Ansatz der Familientherapie verbunden. Verhaltensorientierte Methoden, wie auch die humanistische Grundhaltung der Wertschätzung, sind in der Arbeit der familienorientierten Wohngruppen eine unentbehrliche Grundlage. In unsere Hypothesenbildung über Hintergründe auffälligen Verhaltens, sowie in unsere Reflektion und Analyse der Übertragungsvorgänge in der Beziehung zwischen aufgenommenen Kindern und ihren Bezugspersonen in der familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppe, fließen zusätzlich psychologische Ansätze mit ein.

    Pädagogik und Methodik

    Wir arbeiten lebensweltorientiert und ganzheitlich. Die Pädagogik und Methodik basiert auf einer individuellen und sozialpädagogischen bzw. gruppenpädagogischen Methodik, wobei die Familie nach dem systemischen Ansatz als Lernfeld angesehen wird. Ein wesentlicher Bestandteil im methodischen Vorgehen ist die Vorbildhaltung der Erwachsenen – Lernen am Modell.

    Die Arbeit der familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppe basiert auf einer den jungen Menschen akzeptierende, wertschätzende und vertrauensbildende pädagogische Haltung, ohne dabei auf notwendige Grenzsetzung zu verzichten.

    Die Wohngruppen bieten den Kindern eine feste Tagesstruktur und transparent kommunizierte Orientierungshilfen. In der Alltagsgestaltung werden den Kindern Freiräume zum Sammeln eigener Erfahrungen gegeben, um ihnen in diesem Rahmen Erfolgserlebnisse zu vermitteln und ihr Selbstwertgefühl zu stärken.

    Bindungsstörungen

    Oftmals liegen bei den aufgenommenen jungen Menschen tiefergehende Bindungsstörungen vor, denen traumatische Erlebnisse, wie z.B. Verwahrlosung, Missbrauchserfahrungen, mehrfache Beziehungsabbrüche zu Grunde liegen. In vielen Fällen ist es angezeigt, begleitende therapeutische Hilfe anzubieten.

    Jedes Verhalten eines Kindes, macht Sinn

    Aus der Annahme heraus, dass jedes Verhalten eines Kindes Sinn macht, beziehen die pädagogischen Mitarbeiter bei der Entwicklungsbegleitung des einzelnen Kindes dessen bisherige Lebensgeschichte mit ein. Herausforderndem bzw. „unerwünschtem“ Verhalten wird von den Mitarbeitern pädagogisch-therapeutisch begegnet. Die hohe Akzeptanz des Kindes trotz „auffälligem“ Verhalten schafft einen geschützten Rahmen, in dem das Kind Entlastung erfährt und der Beziehungsaufbau gefördert wird. Die Kinder erleben ein verlässliches Beziehungsangebot und gleichzeitig konsequentes und einschätzbares Verhalten.

    Die pädagogischen Mitarbeiter werden von einem Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten der Einrichtung und dem Fachdienst beraten und begleitet.

    4.2


    Pädagogische Ziele


    Die jungen Menschen sollen in der familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppe die Chance erhalten

    • eine vertrauensvolle, tragfähige Beziehung zu entwickeln, um darauf aufbauend Hilfestellungen und Unterstützungsangebote annehmen zu können
    • Selbstwert, Vertrauen und Selbstwirksamkeit aufzubauen,
    • lebenspraktische Fähigkeiten aufzubauen und weiter zu entwickeln
    • den Umgang mit Impulsen, Emotionen, Stimmungen zu lernen und Selbststeuerung aufzubauen
    • ihre Bedürfnisse und Interessen kennen zu lernen und sie konstruktiv umzusetzen
    • persönliche Stärken und Fähigkeiten auf der Grundlage eigener Ressourcen zu entfalten
    • Störungen und Entwicklungsdefizite im Bereich emotionaler, psychischer, kognitiver und körperlicher Entwicklung aufzuarbeiten und zu verringern
    • negative Karrieren wie z.B. Delinquenz und Sucht zu vermeiden
    • eine soweit wie möglich positive Beziehung zur Herkunftsfamilie zu erhalten, weiter zu entwickeln oder neu aufzubauen
    • förderliche außerfamiliäre Bezüge zu erhalten und zu entwickeln
    • sich schulisch und/oder beruflich sozial in das Gemeinwesen zu integrieren
    • sich Lebens- und Zukunftsperspektiven zu erarbeiten

    5.1


    Pädagogische Leistungen

    Persönlichkeitsstabilisierende Maßnahmen

    • Schaffen einer positiven Kind-Erzieher-Beziehung
    • Reflektion der persönlichen Situation mit Hilfe von Metakommunikation und gruppendynamischen Übungen.
    • Konflikte werden in der konkreten Situation bearbeitet.

    Förderung der Schulentwicklung

    • Schulbesuch an den vorhandenen Schulen in der Umgebung.
    • Entwicklung einer positiven Arbeitshaltung.
    • Anleitung, Begleitung und Kontrolle der Hausaufgaben mit dem Ziel einer selbständigen Hausaufgabenerledigung.
    • Regelmäßiger Austausch und Zusammenarbeit mit den Schulen.
    • Einleitung notwendiger Fördermaßnahmen.
    • Schaffung von Sonderregelungen bei Schulverweigerung

    Förderung des Sozialverhaltens

    • Lernen und Trainieren von sozialer Kooperation.
    • Kinder werden an Entscheidungen beteiligt und müssen Verantwortung für eigene Tätigkeiten übernehmen.
    • Meinung aller Gruppenmitglieder wird berücksichtigt und beachtet.

    Förderung der Selbständigkeit und der Alltagsbewältigung

    • Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten durch Übernahme von täglichen Diensten und Ämtern.
    • Kinder erfahren Halt und Sicherheit durch wieder kehrende Strukturen und Rituale.
    • Feste Normen und Regeln bieten den Kindern Orientierungsmöglichkeiten.
    • Es finden gruppenübergreifende und auswärtige Aktivitäten statt. (Vereinsbesuche, Ferienfreizeiten,..)

    Förderung des Gesundheit und der körperlichen Entwicklung

    • Nach Rücksprache mit den Sorgeberechtigten und/ oder Ärzten über eine Notwendigkeit, findet eine Medikamentenvergabe statt.
    • Förderung einer positiven Einstellung zum eigenen Körper.
    • Unterstützung bei der Gesundheitsfürsorge.
    • Entwicklung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung bzgl. hygienischer Gewohnheiten.

    Freizeitgestaltung

    • Strukturierte, altersgerechte Freizeitgestaltung.
    • Freie Spielzeit
    • Aktive Mitwirkung der Kinder von Ferienzeiten.
    • Erlebnispädagogische Angebote
    • Sportliche Angebote.
    • Einbindung in Sport- und Freizeitvereine vor Ort.

    5.2


    Psychologische Therapeutische Betreuung und Heilpädagogische Förderung

    In den ersten drei Monaten nach Aufnahme eines Kindes, wird begleitend zur pädagogischen Arbeit eine verhaltensdiagnostische Beobachtung (unter Berücksichtigung therapeutischer Vorbefunde wie Berichte, psychologische Stellungnahmen und Gutachten) durchgeführt, um einen möglichen psychotherapeutischen Förderbedarf festzustellen. Die pädagogische Arbeit wird bei Vorliegen einer psychischen Beeinträchtigung, in Zusammenarbeit mit dem Kinder- u. Jugendlichen- Psychotherapeuten, um verhaltenstherapeutische Interventionen zur Symptomverbesserung ausgeweitet und individuell an die Bedürfnisse des Kindes angepasst. Entsprechend werden einzel-

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    oder gruppentherapeutische Angebote durch den Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten gemacht. Zudem wird die Indikation einer weiterführenden psychotherapeutischen Behandlung bei niedergelassenen Kinder- u. Jugendpsychotherapeuten oder Kinder- u. Jugendpsychiatern geprüft. Bei Vorliegen von Teilleistungsschwächen können die Kinder an ambulant arbeitende Praxen bei z.B.: Ergotherapeuten, Logotherapeuten und Lerntherapeuten angebunden werden. Alle möglichen Therapieplanungen werden in engen Austausch und Absprache mit den Sorgeberechtigten und dem Helfersystem durchgeführt.

    Im Alltag führen die Mitarbeiter regelmäßige Verhaltensbeobachtungen in der Gruppe durch, die gemeinsam im Team mit dem Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten ausgewertet werden.

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    5.3


    Arbeit mit dem Familiensystem

    Elternarbeit mit der Herkunftsfamilie ist nach dem KJHG gesetzlich verankert. Eltern und Kinder haben ein Recht auf diese Zusammenarbeit. Zunächst einmal ist die wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in der familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppe die Bereitschaft des Kindes und die Bereitschaft der Personensorgeberechtigten eng mit den Mitarbeitern der Einrichtung zusammenzuarbeiten. Ein Schwerpunkt der Beratungsarbeit mit dem Herkunftssystem ist es, das Miteinander von Wohngruppe und Herkunftsfamilie so zu gestalten, dass das Kind so wenig wie möglich in Loyalitätskonflikte gerät. Dies erfordert von der Herkunftsfamilie die Erlaubnis, dass sich ihr Kind in der Wohngruppe wohl fühlen und Beziehungen entwickeln darf. Umgekehrt müssen die Mitarbeiter der Wohngruppe die Beziehungen des Kindes zu den Mitgliedern seiner Herkunftsfamilie respektieren und fördern.

    Aufgabe des Fachdienstes

    Aufgabe des Fachdienstes ist es dabei, sensibel auf beiden Seiten Konflikte rechtzeitig zu erkennen und zu bearbeiten und die Kommunikation zu steuern, mit dem Ziel, dass Divergenzen nicht über das Kind ausgetragen werden.

    Hierfür ist die Position außerhalb beider Systeme unabdingbar und der Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeut sowie der Fachdienst fungiert sowohl als Bindeglied sowie auch als Mediator.

    Die Zusammenarbeit mit dem Familiensystem erfolgt im Einzelnen durch:

    • Einbeziehung der Eltern in die Gestaltung der Aufnahmesituation und der Hilfeplanung.
    • Unterstützung der Kinder bei Telefon- und Briefkontakten.
    • Vorbereitung der Kinder auf selbständige Besuche in der Herkunftsfamilie.
    • Gemeinsame Aktivitäten, Alltagshandlungen und Freizeitunternehmungen.
    • Regelmäßige Elterngespräche.
    • Elterngruppenangebote zu ausgewählten pädagogisch- psychologischen Themen.
    • Beteiligung der Eltern an Festen und Feiern im Jahresrhythmus.

    5.4


    Besuchskontakte

    Kontakte

    Kontakte der Kinder zu ihrem Familiensystem dienen dazu, die Herkunftsfamilie des Kindes so gut wie möglich in ihr Leben einzubeziehen und lebendig zu halten. Da die Kinder zumeist einige Zeit in ihrem Familiensystem gelebt haben, dienen die Kontakte dem Bewahren von Bindung, Beziehung und Vertrautheit. Dies wiederrum ist unerlässlich für eine vorgesehene Rückführung.

    Durch die Kontakte zu seinen Eltern fühlt sich das Kind von diesen nicht so radikal verlassen, erlebt Wertschätzung und Zuneigung, wenn sich die Eltern weiterhin interessiert zeigen. Der Kummer, nicht in der eigenen Familie leben zu können, kann gelindert werden.

    Sind Kinder dauerhaft untergebracht und finden Besuchskontakte nur selten statt, dienen die Kontakte dem Kind in erster Linie der Orientierung. Das Kind kann für sich klären, wie seine Eltern aussehen, was sie für Menschen sind, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es gibt. Kontakte können auch bei der Bewältigung der Realität helfen. Wenn sie zur Klärung wichtiger Fragen genutzt werden, kann das Kind besser einordnen, warum es nicht bei seinen Eltern leben kann.

    Bindungen

    Insgesamt können Bindungen zu neuen Menschen besser aufgebaut werden, wenn bestehende nicht komplett verschwinden. Auch der Identifikationsprozess ist leichter, wenn auf alte Beziehungen zurückgegriffen werden kann.

    Umgangsbegleitung

    Die Planung der Besuchskontakte wird gemeinsam im Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten festgelegt. Häufigkeit, Dauer, Ort und Umgebung entsprechen dem Alter, des Entwicklungsstandes des Kindes und der Bindungsqualität zu den jeweiligen Bezugspersonen. Ein Kind darf während der Kontakte nicht in die belastende Situation zurück gebracht werden, die dazu geführt hat, dass es aus der Familie heraus genommen wurde. Gerade sehr junge Kinder zeigen manchmal Panikreaktionen. Hier sorgen wir dafür, einen anderen Rahmen und/ oder eine Umgangsbegleitung zu installieren, um die Stresssituationen der Kinder zu verringern. Oftmals ist es fachlich notwendig, die Besuchskontakte von einer neutralen, aber vertrauter Person begleiten zu lassen, um bei den Kindern einen möglichen Loyalitätskonflikt zu vermeiden und den Kindern zu ermöglichen, sich ganz auf die Eltern einzulassen.

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    5.5


    Intensive Eltern- und Familienarbeit

    Arbeit mit dem Familiensystem

    Werden Kinder in die familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppe in Obhut genommen oder werden Kinder aus Inobhutnahmestellen in die Wohngruppe vermittelt, ist es äußerst hilfreich, zunächst mit den Eltern an der neuen Situation zu arbeiten. Auch Eltern, die in ihrer eigenen schwierigen psychosozialen Situation und/ oder um einen Sorgerechtsentzug zu vermeiden, keine andere Wahl haben, als ihr Kind abzugeben, bieten wir zu Beginn, sowie auch zu jedem späteren Zeitpunkt der Hilfe eine intensive Begleitung an. Gelingt es den Eltern, sich auf die Hilfe einzulassen, kann dies auch ein ermutigendes Zeichen für die Kinder sein, sich auf neue Menschen einlassen zu dürfen.

    Damit kann ein weiterer Beziehungsabbruch vermieden werden. Auch wenn es um Rückführung des Kindes geht, kann eine intensive Begleitung des Familiensystems sinnvoll sein, um dieses gewinnbringend zu unterstützen und neue Sichtweisen/Handlungsoptionen für das gemeinsame Zusammenleben zu eröffnen. Die Arbeit mit dem Familiensystem erfolgt mit Methoden aus der Systemischen Familienberatung/-therapie und wird von ausgebildeten Familientherapeuten durchgeführt.

    Folgende Themen können bearbeitet werden:

    • Wie Eltern Schmerz, Trauer, Selbstvorwürfe, Trennungs- und Verlusterlebnisse ins Leben integrieren lernen und neue Handlungsmöglichkeiten und Perspektiven für sich entwickeln können
    • Umgang mit Schuld- und Versagensgefühlen
    • Innere Haltung der Eltern zur Unterbringung
    • Widerspruch sich als Eltern zu fühlen, die Elternrolle im Alltag aber abgegeben zu haben
    • Angst, dass sich das Kind in der Wohngruppe beheimaten könnte
    • Bedürfnisse der Eltern vs. Interessen der Kinder
    • Bei dauerhafter Unterbringung: Gefühl der Endgültigkeit, dass sich ihr Kind an einem anderen Ort beheimatet, mit dem Ziel, Akzeptanz hierfür zu entwickeln.
    • Loslassen der eigenen Kinder zu einem früheren Zeitpunkt als gedacht
    • Welche Aufgaben habe ich nun noch als leibliche Mutter/ Vater, wofür werde ich gebraucht
    • Bearbeitung von familiären Erziehungsproblemen, um gemeinsam mit den Eltern an einer Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie arbeiten zu können, so dass positive Lebensbedingungen in der Familie erhalten bleiben oder ausgebaut werden können.
    • Bei Rückführung der Kinder in die Herkunftsfamilie.

    Folgende Angebote und Methoden werden eingesetzt:

    • Umgangsbegleitung bei Besuchskontakten
    • Monatlich stattfindende Beratungsgespräche mit der Herkunftsfamilie mit Methoden aus der systemischen Familienberatung/-therapie
    • Aufsuchende Familientherapie
    • Elternseminare
    • Biographiearbeit

    Die intensive Eltern- und Familienarbeit findet im häuslichen Umfeld des Familiensystems statt.

    6.


    Verweildauer

    Die Verweildauer wird im Hilfeplanverfahren festgelegt. In der Regel beträgt die Mindestverweildauer 2 Jahre. Meist werden vom Auftrag gebenden Jugendamt längere Verweildauern gewünscht. In unseren familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppen sind bei zwei von sechs Plätzen auch Inobhutnahmen möglich.

     

    7.


    Inobhutnahmen

    Eine Inobhutnahme in einer unserer familien- systemorientierten therapeutischen Wohngruppen soll zur Klärung einer Folgemaßnahme für das aufgenommene Kind dienen. Wir verstehen die Form der Inobhutnahme nicht als klassische Inobhutnahme. Der Inobhutnahmeplatz kann nur in Abstimmung mit allen Beteiligten belegt werden, eine Inobhutnahmebereitschaft ist damit nicht verbunden. Eine Inobhutnahme sollte längstens 6 Monate dauern. Das Clearing kann auch den Verbleib des Kindes in

    der familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppe beinhalten. Mit einer Inobhutnahme wird i.d.R. das Kind gegen den Willen und ohne das Einverständnis der Eltern untergebracht und damit entgegen den eigentlichen Grundsätzen einer Arbeit in einer familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppe gehandelt, die eine Freiwilligkeit und Zustimmung der Beteiligten erfordert. Damit entsteht sowie für die Wohngruppe als auch für den Träger immer eine erhebliche erzieherische und organisatorische Mehrbelastung in der Arbeit mit dem Kind und dem Herkunftssystem, so dass hierfür auch von Lichtblick gGmbh ein erhöhter Kostensatz in Rechnung gestellt werden muss.

     

    8.


    Krisenintervention und Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII

    Schnelle Präsenz

    Alle familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppen sind in höchstens 1 Autostunde erreichbar, so dass im Krisenfall eine schnelle Präsenz der FachberaterInnen und /oder des Kinder- und Jugendlichen-Therapeuten vor Ort gewährleistet ist.

    Teamsitzungen

    Die familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppen werden kontinuierlich in wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen begleitet und unterstützt. Dadurch ist der Fachdienst jederzeit über den Entwicklungsstand und evtl. sich zuspitzende Krisensituationen informiert. Es besteht ab Beginn der Unterbringung ein regelmäßiger Kontakt zwischen der Fachberatung, dem Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten und den untergebrachten Kindern, so dass auch hier ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann.

    Rufbereitschaft

    Es besteht eine Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr, so dass die Wohngruppe jederzeit Unterstützung abrufen kann. Notfalls stehen Kriseninterventionsmöglichkeiten mit kooperierenden Einrichtungen zur Verfügung. Den Wohngruppenmitarbeitern steht regelmäßige externe Supervision zur Verfügung. Darüber hinaus kann auf externe professionelle Helfersystem im Rahmen des Gesundheitssystems (Therapeuten, Kliniken, etc.) zurückgegriffen werden.

    Der Fachdienst

    In Krisen berät sich der Fachdienst mit dem Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten sowie den Wohngruppenmitarbeitern zeitnah über die weitere Vorgehensweise. Bei sämtlichen Prozessen werden die betroffenen Kinder altersentsprechend einbezogen.

    Alle Kinder erhalten mit Beginn der Hilfe eine Visitenkarte des Fachdienstes, an die sie sich jederzeit bei Fragen, in unlösbaren Konflikten oder einer Gefährdung wenden können. Auf der Visitenkarte sind auch die Telefonnummern des Sachbearbeiters beim Jugendamt sowie der Leitung von Lichtblick gGmbH angegeben. Die Kinder können bei Bedarf jederzeit Kontakt zu ihrem Sachbearbeiter oder Vormund beim Jugendamt aufnehmen. Zudem wird mit den Kindern zu Beginn der Maßnahme die Broschüre des KVJS „Deine Rechte“ besprochen.

    Beschwerden

    Bei Beschwerden wird auf größtmögliche Transparenz zwischen allen Beteiligten Wert und individuell durch mindestens 2 im Monat nach Bedarf stattfindende Beratungsgespräche  begleitet und unterstützt. So ist der zuständige Fachdienst jederzeit über den Entwicklungsstand und evtl. sich zuspitzende Krisensituationen informiert. Klärungsprozesse und die Festlegung von passenden, konkreten Schritten werden bei Bedarf durch die Einrichtungsleitung moderiert und unterstützt.

    Pädagogische und Therapeutische Personal

    Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen des § 21 LJHG „Betreuungskräfte“ und den Richtlinien des KVJS.

    Es werden keine Personen nach § 72a, Satz 1 SGB VIII beschäftigt. Die Eignung wird anhand eines erweiterten Führungszeugnisses regelmäßig überprüft

    9.


    Beteiligung und Mitwirkung von Kindern

    Die Kinder werden entsprechend ihrem Alter und gemessen an den Themen in der Hilfeplanung beteiligt. Die Termine finden so statt, dass sie teilnehmen können. Die Kinder werden mit altersgerechten Methoden für das Hilfeplangespräch vorbereitet. Es finden Zielvereinbarungsgespräche statt.

    Die familien- systemorientierte- therapeutische Wohngruppe achtet darauf, dass im Lebensalltag eine altersgerechte Beteiligung und Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen verwirklicht wird. So haben die Kinder die Möglichkeit, eigene Wünsche bezüglich Freizeitgestaltung, Regeln, Gruppenalltag etc. jede Woche im Gruppengespräch einzubringen. Es finden regelmäßig Gruppenreflexionen statt. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Kinder werden immer wieder neu überprüft. Mit der Entwicklung und Förderung von Kompetenzen sollen Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit gestärkt werden. Durch Impulse setzen können sich Kinder zunehmend selbstwirksamer erleben.

    10.1


    Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

    Hilfeplanung

    Auf der Grundlage der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII arbeitet Lichtblick gGmbH mit dem Jugendamt eng zusammen. Durch die Evaluation des Hilfebedarfs kann die geeignete Hilfeform eingeleitet werden. Durch einen regelmäßigen Austausch des Entwicklungsverlaufes kann zeitnah auf einen veränderten Hilfebedarf reagiert werden. Transparenz, Kommunikation und verlässliche Absprachen ermöglichen die Zusammenarbeit im Sinne einer optimalen Förderung und Hilfestellung für das Kind bzw. den Jugendlichen.

    Leistungen der Kooperation beinhalten:

    • Ausführliche Beratung und Informationsaustausch bei Aufnahmeanfragen und Aufnahmen
    • Anamnese, diagnostische Abklärung der Ressourcen und Defizite, sowie Zielformulierung nach der Aufnahme im Rahmen der Hilfeplanung nach Ablauf einer 6 bis 8 – wöchigen Eingewöhnungsphase, wobei der Hilfebedarf grundsätzlich vom Jugendamt festgestellt wird
    • Verfassen einer halbjährlichen Stellungnahme zum Hilfeverlauf, die dem Jugendamt in der Regel 14 Tage vor dem Hilfeplangespräch vorliegt
    • Mitwirkung bei den Hilfeplangesprächen
    • Umgehende Information bei aktuellen, unvorhergesehenen Ereignissen auch in der Herkunftsfamilie, ggf. Information des Personensorgeberechtigten
    • Regelmäßiger Austausch über den Verlauf des Erziehungsprozesses und über die Eltern- /Familienarbeit
    • Abstimmung über Kostenübernahme individueller Leistungen
    • Umsetzung der laut Hilfeplanung vereinbarten Ziele
    • Erarbeitung eines individuellen Förder- bzw. Erziehungsplans
    • Verlaufs- und Abschlussdokumentation

    10.2


    Zusammenarbeit mit der Schule und anderen Partnern


    Leistungen der Förderung, Begleitung und Unterstützung im Kindergarten, in Schule, Ausbildung und Beschäftigung umfassen:

    •  Kontinuierliche Zusammenarbeit und Abstimmung mit Kindergarten, Schule, Ausbildungsbetrieb
    • Hausaufgabenbetreuung durch die familien- systemorientierte- therapeutische Wohngruppe
    • Regelmäßiger Austausch mit den behandelnden Therapeuten und Ärzten.
     

    11.


    Nachbetreuung

    Wird ein Jugendlicher in die Verselbständigung geführt, können begleitende und unterstützende Maßnahmen angeboten werden.

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    12.


    Qualitätssicherung

    Qualitätssicherung in der Wohngruppe ist gewährleistet durch:

    • Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
    • Die Teilnahme an Supervision
    • Die stetige Überprüfung der hier aufgeführten Qualitätskriterien

    Extern

    • Durch regelmäßige Hilfeplanung
    • Durch Qualitätsentwicklungsvereinbarungen des Trägers

    Intern

    • Durch die kontinuierlich den Prozess reflektierende Begleitung der Wohngruppenmitarbeiter.
    • Durch die regelmäßig stattfindenden Gespräche in gemeinsamer Runde mit dem Kind/ Jugendlichen, die als Systemreflexion angelegt sind.
    • Durch die Möglichkeit der Ausweitung der Beratung in Krisenzeiten.
    • Durch dokumentierte Erziehungsplanung.
    • Durch regelmäßige kollegiale Beratung, gegenseitige Information, Fallbesprechungen.
    • Durch Personalentwicklungsgespräche.
    • Durch Dokumentation der regelmäßigen Kontakte mit Kindern, deren Eltern.
    • Durch die verpflichtende, regelmäßige Teilnahme an Supervisionen, die als Gruppensupervision und Einzelsupervision im Bedarfsfall ausgelegt ist.
    • Durch die Erweiterung und Vertiefung der fachlichen Kompetenzen der Wohngruppenmitarbeiter durch die Teilnahme an internen und externen Fortbildungen.

    13.


    Strukturelle Rahmenleistungen

    Räumlichkeiten

    Die familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppen befinden sich in 1- bis 2-Familienhäusern in einem Wohngebiet. Die gesamten Wohnflächen betragen ca. 200 qm. Darüber hinaus sind Außengelände von ca. 580 qm vorhanden, die von den Kindern genutzt werden können.

    Jedes Kind besitzt ein vorwiegend ein eigenes Zimmer. Die Wohngruppen verfügen über modern ausgestattete Küchen, Bäder und sanitäre Anlagen. Für Gruppenaktivitäten stehen Wohn- und Spielzimmer sowie ein Therapiezimmer zur Verfügung. Für die in der Wohngruppe tätigen pädagogischen Mitarbeiter wird ein separater Schlaf- und Arbeitsraum vorgehalten.

    Öffnungszeiten

    Die Wohngruppe ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet. Während dieser Zeit werden die Kinder rund um die Uhr betreut. Zudem findet innerhalb dieser Zeit die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, mit der Schule und den Eltern/ Familie statt. Während der Ferienzeiten finden freizeit- und erlebnispädagogische Aktivitäten statt. Jährlich wird eine gemeinsame Ferienreise gestaltet.

    Verwaltungs-, Sachleistungen

    Der Träger setzt für die Arbeit der familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppen eine ausreichende Ausstattung an Sachmitteln ein und gewährleistet über Verwaltungsleistungen die nötigen formalen Voraussetzungen für die Durchführung der Wohngruppenarbeit.

    14.


    Qualifikation des Personals

    Die MitarbeiterInnen der familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppen

    Die MitarbeiterInnen der familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppen sind pädagogische und therapeutische Fachkräfte und Angestellte bei Lichtblick gGmbH.

    Voraussetzung für die Arbeit als MitarbeiterIn einer familien- systemorientierten- Wohngruppe ist eine pädagogische Ausbildung als Erzieher/-in, Sozialpädagoge/-in oder Heilpädagoge/-in. Genauso wichtig sind auch die persönlichen Voraussetzungen der MitarbeiterInnen, nämlich Belastbarkeit, humorvolle Bereitschaft zur Reflexion der eigenen Person und des eigenen Handelns.

    Die MitarbeiterInnen der familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppe erhalten eine kontinuierliche, enge fachliche Begleitung und Unterstützung durch die Fachberatung, den Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten, außerdem regelmäßig Supervision, Fortbildungen und Austausch mit Kollegen und Kolleginnen in kleineren Gruppen. Die Fachberatungen Die Fachberatungen haben neben dem pädagogischen Studium möglichst eine Zusatzausbildung zur Systemischen Beratung und Therapie sowie Berufserfahrung in unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern. Ihre Arbeit reflektieren sie ständig im Team bzw. in begleitender externer Supervision und sorgen für die eigene Fort- und Weiterbildung.

    Im Folgenden werden die Aufgaben der Fachberatungen im Einzelnen beschrieben:

    •  Umfassende Zuständigkeit für die Beratung und Begleitung der familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppen in den verschiedenen Phasen: Vermittlung, Anbahnung, Integration, aktuelle Erziehungsprozesse, Beendigung, Rückführung, Nachbetreuung
    • Umsetzung der Ziele des gemeinsam erarbeiteten Erziehungsplans und des Hilfeplans
    • Ansprechpartner für die Kinder
    • Ansprechpartner für die Herkunftsfamilien
    • Zusammenarbeit mit den Jugendämtern
    • Zusammenarbeit mit Schulen, Therapeuten und anderen Diensten
    • Krisen- und Beschwerdemanagement

    Die Fachberatungen arbeiten im Team zusammen. Die Teamarbeit findet statt:

    • Um eine gegenseitige Vertretung sicher zu stellen
    • Für regelmäßige Fallbesprechungen
    • Bei der gegenseitigen Unterstützung in Bezug auf Krisen.
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    15.


    Platzzahl und Aufnahmealter

    • Sechs Plätze, davon zwei Inobhutnahmeplätze
    • Aufnahmealter ab 6 bis 12 Jahren

    Lichtblick gGmbH
    Newiesenstr. 52
    75015 Bretten

    Gesellschafter: Jochen Röckle und Hermann Hasenfuß

    Stand: Februar 2016