b) UMA – Wohngruppe
Inhalt
1.
UMA – Wohngruppe als Form der stationären Unterbringung
Die Wohngruppe bietet den Jugendlichen einen strukturierten Lebensort und damit ein stützendes und stabiles Milieu. Die Wohngruppe befindet sich in einem Einfamilienhaus in einem Wohngebiet in Bretten-Rinklingen und hat einen Garten. Mit der Einbindung der Wohngruppe in ein Wohngebiet wird eine familiäre Struktur unterstrichen und
Stigmatisierung/ Selbststigmatisierung vermieden. Jeder Jugendliche bewohnt ein Doppelzimmer. Die Wohngruppe ist für eine Aufnahme von maximal 6 Jugendlichen konzipiert, um den familiären Charakter der Wohngruppe zu wahren.
Wichtige Bindungsbeziehungen der Jugendlichen werden versucht, aufrecht zu erhalten. Eine Zusammenarbeit mit den Familien der Jugendlichen wird wenn möglich aufgebaut und ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit.
2.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen unserer UMA – Wohngruppen sind nach:
§ 34 SGB VIII die Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform.
§ 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige in Verbindung mit § 34 SGB VIII
3.
Zielgruppe, Alter und Geschlecht der zu betreuenden jungen Menschen
Die UMA – Wohngruppe richtet sich an Jugendliche, die aufgrund der Situation in ihrem Heimatland (Krieg, Verfolgung, Armut) von dort geflüchtet sind, ohne Eltern bzw. Personenberechtigte in Deutschland leben und nicht mehr oder zeitweise nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren können. Die Jugendlichen haben u.U. Traumatisierungen erlebt durch Krieg, Gefängnis, Folter, Bedrohung oder Verlust von Angehörigen. Sie kommen mit Gewalt- und Missbrauchserfahrungen sowie daraus entstandenen körperlichen und psychischen Symptomen mit einer kulturell bedingten anderen Körper- und Selbstwahrnehmung. Sie haben Schul- und Bildungsprobleme, z.B. Analphabetismus, mangelnde Deutschkenntnisse, unklare Schullaufbahnen und ggf. Schul- und Versagensängste.
Das Aufnahmealter der männlichen Jugendlichen liegt bei 14 – 18 Jahren.
Nicht aufgenommen werden können Jugendliche,
- mit akuter Suchtproblematik;
- die ein erhöhtes Suizidrisiko aufweisen und in dieser Phase einer permanenten medizinischen Überwachung bedürfen;
- die aufgrund schweren psychischen Symptomen klinisch behandelt werden müssen
- mit schweren Infektionskrankheiten, durch die andere gefährdet werden können.
4.1
Pädagogische Zielsetzungen und methodische Grundlagen
Als globales Ziel sieht Lichtblick gGmbH die Entwicklung und Förderung der geistigen, körperlichen und seelischen Möglichkeiten der betreuten Jugendlichen. In einer emotional warmen familiären Atmosphäre und einem angstfreien Lebensraum, soll sich der junge Mensch angenommen und zugehörig fühlen können. Durch ein vertrauensvolles Beziehungsangebot der pädagogischen Mitarbeiter sollen dem aufgenommenen Jugendlichen positive zwischenmenschliche Erfahrungen ermöglicht werden.
Wir gehen davon aus, dass alle Jugendliche Fähigkeiten und Kompetenzen haben, die lebensgeschichtlich bedingt oftmals bisher noch nicht genutzt werden konnten oder noch verborgen sind. Diese Fähigkeiten und Kompetenzen werden gezielt in ermutigender Weise angesprochen und bewusst in den Erziehungsprozess des jungen Menschen einbezogen und im Sinne einer positiven Verstärkung ressourcenorientiert gefördert.
Systemisch-lösungsorientierter Ansatz
Wir fühlen uns vor allem dem heilpädagogischen Denken und dem systemisch-lösungsorientierten Ansatz der Familientherapie verbunden. Verhaltensorientierte Methoden, wie auch die humanistische Grundhaltung der Wertschätzung, sind in der Arbeit der UMA – Wohngruppen eine unentbehrliche Grundlage.
Wir arbeiten lebensweltorientiert und ganzheitlich. Die Pädagogik und Methodik basiert auf einer individuellen und sozialpädagogischen bzw. gruppenpädagogischen Methodik, wobei die Gruppe nach dem systemischen Ansatz als Lernfeld angesehen wird. Ein wesentlicher Bestandteil im methodischen Vorgehen ist die Vorbildhaltung der Erwachsenen – Lernen am Modell.
Die Arbeit der UMA – Wohngruppe basiert auf einer den jungen Menschen akzeptierende, wertschätzende und vertrauensbildende pädagogische Haltung, ohne dabei auf notwendige Grenzsetzung zu verzichten. Die Wohngruppen bieten den Jugendlichen eine feste Tagesstruktur und transparent kommunizierte Orientierungshilfen. In der Alltagsgestaltung werden den Jugendlichen Freiräume zum Sammeln eigener Erfahrungen gegeben, um ihnen in diesem Rahmen Erfolgserlebnisse zu vermitteln und ihr Selbstwertgefühl zu stärken.
Begleitende therapeutische Hilfe
Oftmals liegen bei den aufgenommenen jungen Menschen tiefergehende Störungen vor, denen traumatische Erlebnisse, wie z.B. Krieg, Folter, Verwahrlosung, Missbrauchserfahrungen, mehrfache Beziehungsabbrüche zu Grunde liegen. In vielen Fällen ist es angezeigt, begleitende therapeutische Hilfe anzubieten. Aus der Annahme heraus, dass jedes Verhalten eines Jugendlichen Sinn macht, beziehen die pädagogischen Mitarbeiter bei der Entwicklungsbegleitung des einzelnen Jugendlichen dessen bisherige Lebensgeschichte mit ein. Die hohe Akzeptanz des Jugendlichen schafft einen geschützten Rahmen, in dem der Jugendliche Entlastung erfährt und der Beziehungsaufbau gefördert wird. Die Jugendlichen erleben ein verlässliches Beziehungsangebot und gleichzeitig konsequentes und einschätzbares Verhalten. Die pädagogischen Mitarbeiter und betreuungsergänzende Dienste werden vom Fachdienst beraten und begleitet.
4.2
Pädagogische Ziele
Die jungen Menschen sollen in der UMA – Wohngruppe die Chance erhalten
- eine vertrauensvolle, tragfähige Beziehung zu entwickeln, um darauf aufbauend Hilfestellungen und Unterstützungsangebote annehmen zu können
- Selbstwert, Vertrauen und Selbstwirksamkeit aufzubauen,
- lebenspraktische Fähigkeiten aufzubauen und weiter zu entwickeln
- den Umgang mit Impulsen, Emotionen, Stimmungen zu lernen und Selbststeuerung aufzubauen
- ihre Bedürfnisse und Interessen kennen zu lernen und sie konstruktiv umzusetzen
- persönliche Stärken und Fähigkeiten auf der Grundlage eigener Ressourcen zu entfalten
- Störungen und Entwicklungsdefizite im Bereich emotionaler, psychischer, kognitiver und körperlicher Entwicklung aufzuarbeiten und zu verringern
- negative Karrieren wie z.B. Delinquenz und Sucht zu vermeiden
- förderliche außerfamiliäre Bezüge zu erhalten und zu entwickeln
- sich schulisch und/oder beruflich sozial in das Gemeinwesen zu integrieren
- sich Lebens- und Zukunftsperspektiven zu erarbeiten
- sich befähigen, in der fremden Kultur anzukommen und einen sicheren Ort zu erleben
- die Beziehungen zur Herkunftsfamilie zu klären, auch mit der Option einer Rückkehr ins Herkunftsland und einer Familienzusammenführung
- sich mit kulturellen Unterschieden, Toleranz und Respekt vor einer anderen Kultur auseinander zu setzen
- ihre eigenen kulturellen Gewohnheiten und Werte zu pflegen
- Orientierungs- und Integrationshilfen im Alltag erhalten
5.1
Leistungsstruktur
Persönlichkeitsstabilisierende Maßnahmen
- Schaffen einer positiven Jugendlichen-Erzieher-Beziehung
- Reflektion der persönlichen Situation mit Hilfe von Metakommunikation und gruppendynamischen Übungen.
- Konflikte werden in der konkreten Situation bearbeitet.
Förderung der Schul- und Ausbildungsentwicklung
- Erlernen der deutschen Sprache
- Schulbesuch an den vorhandenen Schulen in der Umgebung.
- Entwicklung einer positiven Arbeitshaltung.
- Anleitung, Begleitung und Kontrolle der Hausaufgaben mit dem Ziel einer selbständigen Hausaufgabenerledigung.
- Regelmäßiger Austausch und Zusammenarbeit mit den Schulen.
- Einleitung notwendiger Fördermaßnahmen.
- Schaffung von Sonderregelungen bei Schulverweigerung
Förderung des Sozialverhaltens
- Lernen und Trainieren von sozialer Kooperation.
- Jugendliche werden an Entscheidungen beteiligt und müssen Verantwortung für eigene Tätigkeiten übernehmen.
- Meinung aller Gruppenmitglieder wird berücksichtigt und beachtet.
Förderung der Selbständigkeit und der Alltagsbewältigung
- Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten durch Übernahme von täglichen Diensten und Ämtern.
- Jugendliche erfahren Halt und Sicherheit durch wieder kehrende Strukturen und Rituale.
- Feste Normen und Regeln bieten den Jugendlichen Orientierungsmöglichkeiten.
- Es finden gruppenübergreifende und auswärtige Aktivitäten statt. (Vereinsbesuche, Ferienfreizeiten,..)
Förderung des Gesundheit und der körperlichen Entwicklung
- Nach Rücksprache mit den Angehörigen bzw. Vormünden und/ oder Ärzten über eine Notwendigkeit, findet eine Medikamentenvergabe statt.
- Förderung einer positiven Einstellung zum eigenen Körper.
- Unterstützung bei der Gesundheitsfürsorge.
- Entwicklung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung bzgl. hygienischer Gewohnheiten.
Freizeitgestaltung
- Strukturierte, altersgerechte Freizeitgestaltung.
- Freie Freizeitgestaltung
- Aktive Mitwirkung der Kinder von Ferienzeiten.
- Erlebnispädagogische Angebote
- Sportliche Angebote.
- Einbindung in Sport- und Freizeitvereine vor Ort.
5.2
Psychologische Therapeutische Betreuung und Heilpädagogische Förderung
In den ersten drei Monaten nach Aufnahme eines Jugendlichen, wird begleitend zur pädagogischen Arbeit eine verhaltensdiagnostische Beobachtung (unter Berücksichtigung therapeutischer Vorbefunde wie Berichte, psychologische Stellungnahmen und Gutachten) durchgeführt, um einen möglichen psychotherapeutischen Förderbedarf festzustellen. Die Indikation einer weiterführenden psychotherapeutischen
Behandlung bei niedergelassenen Kinder- u. Jugendpsychotherapeuten oder Kinder- u. Jugendpsychiatern geprüft. Bei Vorliegen von Teilleistungsschwächen können die Jugendlichen an ambulant arbeitende Praxen bei z.B.: Ergotherapeuten, Logotherapeuten und Lerntherapeuten angebunden werden. Alle möglichen Therapieplanungen werden in engen Austausch und Absprache mit den Angehörigen / Vormund und dem Helfersystem durchgeführt.
5.3
Arbeit mit der Herkunftsfamilie / Vormund und Angehörigen
Arbeit mit der Herkunftsfamilie ist nach dem KJHG gesetzlich verankert. Eltern und Kinder haben ein Recht auf diese Zusammenarbeit.
Die Mitarbeiter der Wohngruppe müssen die Beziehungen des Jugendlichen zu den Mitgliedern seiner Herkunftsfamilie und Angehörigen respektieren und fördern. Aufgabe des Fachdienstes ist es dabei, sensibel auf beiden Seiten Konflikte rechtzeitig zu erkennen und zu bearbeiten und die Kommunikation zu steuern, mit dem Ziel, dass Divergenzen nicht über den Jugendlichen ausgetragen werden.
Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie /Vormund und Angehörigen erfolgt im Einzelnen durch:
- Unterstützung der Jugendlichen bei Telefon- und Briefkontakten.
- Kontaktpflege bei Besuchen von Angehörigen in der Wohngruppe
- Vor- und Nachbereitung selbständiger Besuche des Jugendlichen bei Angehörigen
- Gemeinsame Aktivitäten, Alltagshandlungen und Freizeitunternehmungen.
- Regelmäßige Gespräche mit Vormund und Angehörigen
Folgende Themen können bearbeitet werden:
- Schmerz, Trauer, Selbstvorwürfe, Trennungs- und Verlusterlebnisse ins Leben integrieren lernen und neue Handlungsmöglichkeiten und Perspektiven für sich entwickeln können
- Umgang mit Schuld- und Versagensgefühlen
6.
Leistungsmodule
Im Hinblick auf die besondere Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entsteht durch die besonderen Bedingungen ein erhöhter Aufwand.
Die zusätzlichen Leistungen werden erbracht als:
- Vormittagsbetreuung bei Schulverweigerung, Nichtbeschulbarkeit oder aufgrund verhaltensursächlichen, gesundheitlichen und psychischen Belastungen
- Flüchtlingsthemenbezogene Leistungen. Dazu gehören Clearingsprozesse abschließen, Begleitung zu Ämtern und Behörden, Koordinierung von Vormund, Jugendamt und anderen Stellen, Zusammenarbeit mit Dolmetschern, Vermittlung von Sprachkursen und Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache
- Sozialkompetenztraining verbunden mit Gewaltprävention und Systemtherapeutische Biographie-Arbeit zur Aufarbeitung von Belastungen
7.
Verweildauer
Die Verweildauer wird im Hilfeplanverfahren festgelegt. In der Regel beträgt die Mindestverweildauer 2 Jahre. In unseren UMA – Wohngruppen sind bei zwei von sechs Plätzen auch Inobhutnahmen möglich.
8.
Inobhutnahmen
Eine Inobhutnahme in einer unserer UMA – Wohngruppen soll zur Klärung einer Folgemaßnahme für den aufgenommene Jugendlichen dienen. Wir verstehen die Form der Inobhutnahme nicht als klassische Inobhutnahme. Der Inobhutnahmeplatz kann nur in Abstimmung mit allen Beteiligten belegt werden, eine Inobhutnahmebereitschaft ist damit nicht verbunden. Eine Inobutnahme sollte längstens 6 Monate dauern.
Das Clearing kann auch den Verbleib des Jugendlichen in der UMA-Wohngruppe beinhalten.
Für die Wohngruppe als auch für den Träger entsteht immer eine erhebliche erzieherische und organisatorische Mehrbelastung in der Arbeit mit dem Jugendlichen, dem Vormund und dem Herkunftssystem, so dass hierfür auch von Lichtblick gGmbh ein erhöhter Kostensatz in Rechnung gestellt werden muss.
9.
Krisenintervention und Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII
FacharbeiterInnen für Kriesensituationen
Alle UMA – Wohngruppen sind in höchstens 1 Autostunde erreichbar, so dass im Krisenfall eine schnelle Präsenz der FachberaterInnen vor Ort gewährleistet ist. Die UMA – Wohngruppen werden kontinuierlich in wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen begleitet und unterstützt. Dadurch ist der Fachdienst jederzeit über den Entwicklungsstand und evtl. sich zuspitzende Krisensituationen informiert. Es besteht ab Beginn der Unterbringung ein regelmäßiger Kontakt zwischen der Fachberatung und den untergebrachten Jugendlichen, so dass auch hier ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann.
Es besteht eine Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr, so dass die Wohngruppe jederzeit Unterstützung abrufen kann. Notfalls stehen Kriseninterventionsmöglichkeiten mit kooperierenden Einrichtungen zur Verfügung. Den Wohngruppenmitarbeitern steht regelmäßige externe Supervision zur Verfügung. Darüber hinaus kann auf externe professionelle Helfersystem im Rahmen des Gesundheitssystems (Therapeuten, Kliniken, etc.) zurückgegriffen werden.
In Krisen berät sich der Fachdienst sowie den Wohngruppenmitarbeitern
In Krisen berät sich der Fachdienst sowie den Wohngruppenmitarbeitern zeitnah über die weitere
Vorgehensweise. Bei sämtlichen Prozessen werden die betroffenen Jugendlichen altersentsprechend einbezogen.
Alle Jugendlichen erhalten mit Beginn der Hilfe eine Visitenkarte des Fachdienstes, an die sie sich jederzeit bei Fragen, in unlösbaren Konflikten oder einer Gefährdung wenden können. Auf der Visitenkarte sind auch die Telefonnummern des Sachbearbeiters beim Jugendamt, des Vormundes sowie der Leitung von Lichtblick gGmbH angegeben. Die Jugendlichen können bei Bedarf jederzeit Kontakt zu ihrem Sachbearbeiter oder Vormund beim Jugendamt aufnehmen.
Beschwerden
Bei Beschwerden wird auf größtmögliche Transparenz zwischen allen Beteiligten Wert und individuell durch mindestens 2 im Monat nach Bedarf stattfindende Beratungsgespräche begleitet und unterstützt. So ist der zuständige Fachdienst jederzeit über den Entwicklungsstand und evtl. sich zuspitzende Krisensituationen informiert. Klärungsprozesse und die Festlegung von passenden, konkreten Schritten werden bei Bedarf durch die Einrichtungsleitung moderiert und unterstützt.
Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen des § 21 LJHG „Betreuungskräfte“ und den Richtlinien des KVJS.
Es werden keine Personen nach § 72a, Satz 1 SGB VIII beschäftigt. Die Eignung wird anhand eines erweiterten Führungszeugnisses regelmäßig überprüft.
10.
Beteiligung und Mitwirkung von Jugendlichen
Die Jugendlichen werden entsprechend ihrem Alter und ihrer Sprachmöglichkeiten an den Themen in der Hilfeplanung beteiligt. Die Termine finden so statt, dass sie teilnehmen können. Die Jugendlichen werden mit altersgerechten Methoden für das Hilfeplangespräch vorbereitet. Es finden Zielvereinbarungsgespräche statt.
Die UMA – Wohngruppe achtet darauf, dass im Lebensalltag eine altersgerechte Beteiligung und Mitwirkung der Jugendlichen verwirklicht wird. So haben die Jugendlichen die Möglichkeit, eigene Wünsche bezüglich Freizeitgestaltung, Regeln, Gruppenalltag etc. jede Woche im Gruppengespräch einzubringen. Es finden regelmäßig Gruppenreflexionen statt. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Jugendlichen werden immer wieder neu überprüft. Mit der Entwicklung und Förderung von Kompetenzen sollen Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit gestärkt werden. Durch Impulse setzen können sich die Jugendlichen zunehmend selbstwirksamer erleben und sich in ihrem neuen Lebensfeld integrieren.
11.1
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Auf der Grundlage der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII arbeitet Lichtblick gGmbH mit dem Jugendamt eng zusammen. Durch die Evaluation des Hilfebedarfs kann die geeignete Hilfeform eingeleitet werden. Durch einen regelmäßigen Austausch des Entwicklungsverlaufes kann zeitnah auf einen veränderten Hilfebedarf reagiert werden. Transparenz, Kommunikation und verlässliche Absprachen ermöglichen die Zusammenarbeit im Sinne einer optimalen Förderung und Hilfestellung für den Jugendlichen.
Leistungen der Kooperation beinhalten:
- Ausführliche Beratung und Informationsaustausch bei Aufnahmeanfragen und Aufnahmen
- Anamnese, diagnostische Abklärung der Ressourcen und Defizite, sowie Zielformulierung nach der Aufnahme im Rahmen der Hilfeplanung nach Ablauf einer 6 bis 8 – wöchigen Eingewöhnungsphase, wobei der Hilfebedarf grundsätzlich vom Jugendamt festgestellt wird
- Verfassen einer halbjährlichen Stellungnahme zum Hilfeverlauf, die dem Jugendamt in der Regel 14 Tage vor dem Hilfeplangespräch vorliegt
- Mitwirkung bei den Hilfeplangesprächen
- Umgehende Information bei aktuellen, unvorhergesehenen Ereignissen auch mit der Herkunftsfamilie und Angehörigen
- Regelmäßiger Austausch über den Verlauf des Erziehungsprozesses und der familiären Situation
- Abstimmung über Kostenübernahme individueller Leistungen
- Umsetzung der laut Hilfeplanung vereinbarten Ziele
- Erarbeitung eines individuellen Förder- bzw. Erziehungsplans
- Verlaufs- und Abschlussdokumentation
11.2
Zusammenarbeit mit der Schule und anderen Partnern
Leistungen der Förderung, Begleitung und Unterstützung in Schule, Ausbildung und Beschäftigung umfassen:
- Kontinuierliche Zusammenarbeit und Abstimmung mit Schule, Ausbildungsbetrieb und Beschäftigungsangeboten
- Regelmäßiger Austausch mit den behandelnden Therapeuten und Ärzten.
12.
Nachbetreuung
Wird ein Jugendlicher in die Verselbständigung geführt, können begleitende und unterstützende Hilfen angeboten werden.
13.
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung in der Wohngruppe ist gewährleistet durch:
- Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
- Die Teilnahme an Supervision
- Die stetige Überprüfung der hier aufgeführten Qualitätskriterien
Extern
- Durch regelmäßige Hilfeplanung
- Durch Qualitätsentwicklungsvereinbarungen des Trägers
Intern
- Durch die kontinuierlich den Prozess reflektierende Begleitung der Wohngruppenmitarbeiter.
- Durch die regelmäßig stattfindenden Gespräche in gemeinsamer Runde mit dem Jugendlichen, die als Systemreflexion angelegt sind.
- Durch die Möglichkeit der Ausweitung der Beratung in Krisenzeiten.
- Durch dokumentierte Erziehungsplanung.
- Durch regelmäßige kollegiale Beratung, gegenseitige Information, Fallbesprechungen.
- Durch Personalentwicklungsgespräche.
- Durch Dokumentation der regelmäßigen Kontakte mit Jugendlichen, Vormund, Angehörigen
- Durch die verpflichtende, regelmäßige Teilnahme an Supervisionen, die als Gruppensupervision und Einzelsupervision im Bedarfsfall ausgelegt ist.
- Durch die Erweiterung und Vertiefung der fachlichen Kompetenzen der Wohngruppenmitarbeiter durch die Teilnahme an internen und externen Fortbildungen.
14.
Strukturelle Rahmenleistungen
Räumlichkeiten
Die familien- systemorientierten- therapeutischen Wohngruppen befinden sich in 1- bis 2-Familienhäusern in einem Wohngebiet. Die gesamten Wohnflächen betragen ca. 200 qm. Darüber hinaus sind Außengelände von ca. 580 qm vorhanden, die von den Jugendlichen genutzt werden können. Jeder Jugendliche bewohnt ein Doppelzimmer. Die Wohngruppen verfügen über modern ausgestattete Küchen, Bäder und sanitäre Anlagen. Für Gruppenaktivitäten stehen Wohn- und
Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Für die in der Wohngruppe tätigen pädagogischen Mitarbeiter wird ein separater Schlaf- und Arbeitsraum vorgehalten.
Öffnungszeiten
Die Wohngruppe ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet. Während dieser Zeit werden die Jugendlichen rund um die Uhr betreut. Zudem findet innerhalb dieser Zeit die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, mit der Schule und den Angehörigen / Vormund statt. Während der Ferienzeiten finden freizeit- und erlebnispädagogische Aktivitäten statt. Jährlich wird eine gemeinsame Ferienreise gestaltet.
Verwaltungs-, Sachleistungen
Der Träger setzt für die Arbeit der UMA – Wohngruppen eine ausreichende Ausstattung an Sachmitteln ein und gewährleistet über Verwaltungsleistungen die nötigen formalen Voraussetzungen für die Durchführung der Wohngruppenarbeit.
15.
Qualifikation des Personals
Die MitarbeiterInnen der UMA – Wohngruppen
Die MitarbeiterInnen der UMA – Wohngruppen sind pädagogische und therapeutische Fachkräfte und Angestellte bei Lichtblick gGmbH. Voraussetzung für die Arbeit als MitarbeiterIn einer UMA – Wohngruppe ist eine pädagogische Ausbildung als Erzieher/-in, Sozialpädagoge/-in oder Heilpädagoge/-in. Genauso wichtig sind auch die persönlichen Voraussetzungen der MitarbeiterInnen, nämlich Belastbarkeit, humorvolle Bereitschaft zur Reflexion der eigenen Person und des eigenen Handelns. Neben den pädagogischen Fachkräften werden auch betreuungsergänzende Dienste eingesetzt, die z.B. einen kulturellen und sprachlichen Hintergrund haben wie die untergebrachten Jugendlichen. Alle MitarbeiterInnen der UMA – Wohngruppe erhalten eine kontinuierliche, enge fachliche Begleitung und Unterstützung durch die Fachberatung, außerdem regelmäßig Supervision, Fortbildungen und Austausch mit Kollegen und Kolleginnen in kleineren Gruppen.
Die Fachberatungen
Die Fachberatungen haben neben dem pädagogischen Studium möglichst eine Zusatzausbildung zur Systemischen Beratung und Therapie sowie Berufserfahrung in unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern. Ihre Arbeit reflektieren sie ständig im Team bzw. in begleitender externer Supervision und sorgen für die eigene Fort- und Weiterbildung.
Im Folgenden werden die Aufgaben der Fachberatungen im Einzelnen beschrieben:
- Umfassende Zuständigkeit für die Beratung und Begleitung der UMA – Wohngruppen in den verschiedenen Phasen: Vermittlung, Anbahnung, Integration, aktuelle Erziehungsprozesse, Beendigung, Verselbständigung
- Umsetzung der Ziele des gemeinsam erarbeiteten Erziehungsplans und des Hilfeplans
- Ansprechpartner für die Jugendlichen
- Ansprechpartner für die Herkunftsfamilie, Angehörigen und Vormund
- Zusammenarbeit mit den Jugendämtern
- Zusammenarbeit mit Schulen, Therapeuten und anderen Diensten
- Krisen- und Beschwerdemanagement
Die Fachberatungen arbeiten im Team zusammen. Die Teamarbeit findet statt:
- Um eine gegenseitige Vertretung sicher zu stellen
- Für regelmäßige Fallbesprechungen
- Bei der gegenseitigen Unterstützung in Bezug auf Krisen.
16.
Platzzahl und Aufnahmealter
- Sechs Plätze, davon zwei Inobhutnahmeplätze
- Aufnahmealter ab 14 Jahren
Lichtblick gGmbH
Newiesenstr. 52
75015 Bretten
Gesellschafter: Jochen Röckle und Hermann Hasenfuß
Stand: Februar 2016