Erziehungsstellen

1.


Leitgedanke

Wir leisten in Achtung vor der Würde des Menschen qualifizierte Hilfestellung. Unser Ziel ist es, jungen Menschen zu ermöglichen, sich zu einer gemeinschaftsfähigen und selbstbewussten Persönlichkeit zu entwickeln. Wir wollen zudem mit unserer Arbeit die Ressourcen und Selbsthilfemöglichkeiten der Familien stärken. Unser Ziel ist es, Fähigkeiten (wieder) zu entdecken, zu fördern, statt Defizite zu kompensieren.

Um unsere Ziele zu erreichen, sind wir für alle, die an der Erziehung und Betreuung der jungen Menschen beteiligt sind, ein kompetenter, zuverlässiger Partner.

Ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit ist die intensive fachliche Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweils zuständigen Jugendämter.
Mit unserem Qualitätsentwicklungssystem überprüfen wir laufend die Hilfeprozesse und die Erreichung der Ziele unserer sozialpädagogischen und sozialtherapeutischen Arbeit und passen sie den jeweiligen Erfordernissen an.

2.


Erziehungsstellen als Form der stationären Unterbringung

In der Erziehungsstellenarbeit werden die Stärken der Pflegefamilie sowie die Stärken der Heimerziehung für Kinder und Jugendliche zu einer professionellen Erziehung in einem familiären Rahmen verbunden. Kindern und Jugendlichen in öffentlicher Erziehung soll die Möglichkeit gegeben werden, in einer Familie aufzuwachsen, ein Leben in „Normalität“ zu führen.

 So zeichnet sich die Erziehungsstellenarbeit durch die Kontinuität von Beziehungen in Verbindung mit der theoretischen und methodischen Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte, der institutionellen Anbindung an Lichtblick gGmbH und der Möglichkeit einer gegenseitigen kollegialen Unterstützung aus.

 

3.


Merkmale für professionelle Erziehungsstellenarbeit

Erziehungsstellen sind Familien, die bereit sind, für einen bestimmten Lebensabschnitt ihren familiären Rahmen zu erweitern und sich mit der Aufnahme eines oder zweier junger Menschen auf einen neuen Gestaltungs- und Bindungsprozess einzulassen. Sie bieten eine verlässliche Betreuung für das Kind/ den Jugendlichen in nichtaustauschbaren Beziehungen. Die familiäre Beziehungsstruktur entspricht den existentiellen Bedürfnissen der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen nach Geborgenheit, Schutz, Versorgung, Zugehörigkeit und emotionaler, physischer Nähe. Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, in diesem Lebenssystem mit weitgehend normalen Alltags- und Lebensbedingungen individuelle Hilfe und spezifische Förderung zu erhalten.

Als Erziehungsstelle müssen die MitarbeiterInnen bereit sein, „öffentliche Familie“ zu werden. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich mit ihrer persönlichen Lebensweise, mit ihren Traditionen, sozialen und familiären Kontakten für das Kind/ den Jugendlichen und auch für dessen Herkunftsfamilie öffnen. Sie arbeiten mit der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt und den Fachberatungen des Trägers zusammen. Sie wissen und akzeptieren, dass durch die Aufnahme eines Kindes Schnittstellen zu einem anderen Familiensystem geschaffen werden.

4.


Gesetzliche Grundlagen


Die gesetzlichen Grundlagen unserer Erziehungsstellen sind nach § 34 SGB VIII die Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform § 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige in Verbindung mit § 34 SGB VIII § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in teilstationären oder stationären Einrichtungen.

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5.


Auswahl von Erziehungsstellen

Die Auswahl der Erziehungsstellen erfolgt in einem sorgfältigen, mehrstufigen und längere Zeit andauernden Bewerbungsverfahren (insgesamt 5 Gesprächseinheiten).
Inhalte dieser Gespräche sind

  • Motivation
  • Auseinandersetzung mit dem eigenen Familiensystem und dem sozialen Umfeld
  • Erkennen eigener Grenzen und Möglichkeiten
  • Reflexion der pädagogischen Grundhaltung und des individuellen Wertesystems
  •  Berufliche und persönliche Eignung, eigner biographischer Hintergrund, Genogrammarbeit
  • Pädagogische Ausbildung
  • Pädagogische Vorerfahrungen
  • Bereitschaft zur Kooperation mit dem Träger und den anderen beteiligten Fachstellen und Institutionen
  • Einführung in die Thematik von Kindern/ Jugendlichen mit besonderen Sozialisiations- und Entwicklungsproblemen
  • Reflexion der Erziehungsstelle als „öffentliche Familie“
  • Formen der Zusammenarbeit mit Bezugspersonen aus der Herkunftsfamilie
  • Akzeptanz und Respekt vor der Biographie der Kinder/ Jugendlichen.

Die Partner der Bezugsperson sind in das Bewerbungsverfahren mit einbezogen. Wir erwarten, dass sie das Konzept mittragen und unterstützen. Das Einverständnis aller Familienmitglieder ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes.

6.


Rahmenvoraussetzungen
6.1 Zielgruppe


In Erziehungsstellen werden Kinder und Jugendliche vermittelt, wenn in der Hilfeplanung Entwicklungschancen für das Kind speziell in einer Erziehungsstelle mit dem unterstützenden institutionellen Rahmen gesehen werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist gegeben, wenn das Kind/ der Jugendliche in einer Familie leben möchte und die Herkunftsfamilie diese Lebensform für ihr Kind akzeptieren kann. Zumindest müssen zu erwartende Anforderungen von Seiten der Herkunftsfamilie durch die Erziehungsstelle und/ oder die Fachberatung aufgefangen und mitgetragen werden können. Es sollten klare Umgangsregelungen zwischen Herkunfts- und Erziehungsstellenfamilie gefunden werden. Sorgerechtsfragen und die zeitliche Perspektive sollten geregelt sein.

 

6.2


Vermittlungsphase

Der Vermittlungsphase gilt unsere besondere Sorgfalt, da sie den Erfolg einer Erziehungsstellenmaßnahme entscheidend mitbestimmt. Sie ist, wenn möglich, ein schrittweiser, längerfristiger Prozess und orientiert sich an der Hilfeplanung. Alle Beteiligten werden unter größtmöglicher Offenheit und Transparenz in die Vermittlungsphase einbezogen. Geklärt werden sollen die Ziele, die zeitliche Perspektive, die Kontakte und die Zusammenarbeit.

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7.


Zielgruppe, Alter und Geschlecht der zu betreuenden jungen Menschen

Kinder und Jugendliche, die in Erziehungsstellen untergebracht sind, haben in der Regel einen großen Mangel im sozialen und emotionalen Bereich. Beziehungen waren für viele von ihnen eher unzuverlässig, wenig konstant und von vielen Abbrüchen begleitet. Im Rahmen einer Erziehungsstelle erhalten die jungen Menschen die Möglichkeit, derartige Defizit- und Deprivationserlebnisse aufzuarbeiten und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Versäumtes nachzuholen. Diese Form der Heimerziehung richtet sich an Kinder und Jugendliche, bei denen eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung im elterlichen Haushalt vorübergehend oder nicht mehr gewährleistet ist und für die eine Gruppensituation in einer stationären Wohngruppe mit 8 oder mehr Plätzen eine Überforderung darstellen würde. Aufgenommen werden Kinder, die von einem individuellen und von konstanten Beziehungen geprägten Rahmen besonders profitieren können, oder auch Kinder, die nur in diesem Rahmen wirklich erreicht werden können. Im Vordergrund steht somit die gezielte Einzelbetreuung sowie die intensive Zuwendung und Förderung in einem familiären Rahmen. Diese Hilfe ist geeignet für junge Menschen, die aufgrund ihres Verhaltens eine Überforderung für eine Pflegefamilie darstellen können und für die eine kontinuierliche und intensive Betreuung und Förderung durch eine professionelle Erziehungsstelle in Verbindung mit der Begleitung durch den Fachdienst erforderlich ist, oder deren Familienverhältnisse eine professionelle Begleitung und Miteinbeziehung hilfreich erscheinen lassen.
Es können Mädchen und Jungen im Alter von 0 – 17 Jahren aufgenommen werden.
Pro Erziehungsstelle können bis zu zwei Kinder aufgenommen werden. Die Familienwohngruppe mit maximal 4 Plätzen bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit, mehr als zwei Kinder, die ein familiäres Setting benötigen, aufnehmen zu können.

Es werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, bei denen die Ressourcen in der Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes vorübergehend oder dauerhaft derart erschöpft sind, dass eine entwicklungs – und persönlichkeitsfördernde Erziehung des Kindes nicht gewährleistet werden kann, was zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen kann, bzw. schon gegeben ist.
Dies sind insbesondere Kinder,

  •  die aufgrund ihres Alters nicht in Pflegefamilien vermittelt werden können
  • mit großen Entwicklungsbeeinträchtigungen
  • mit frühkindlichen Erfahrungen der Überwältigung oder Vernachlässigung, nach Gewalterfahrungen oder sexuellem Missbrauch, also mit traumatischem Hintergrund
  • mit vielen Bezugspersonenwechsel
  • die erhebliche Bindungsstörungen aufweisen
  •  mit Störungen im emotionalen Bereich und im Verhalten (Delinquenz, Jugenddissozialität, erhöhtes Aggressionspotential
  • mit körperlichen und/ oder geistigen Behinderungen
  • mit Persönlichkeitsstörungen
  • mit autistischer Störung
  • mit Beeinträchtigungen im Intelligenz- und Leistungsvermögen, wie z.B. Teilleistungsschwächen (z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rückstände in der Sprachentwicklung etc.)
  • mit Störungen im Arbeits- und Leistungsverhalten
  • mit Anzeichen jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder; mit Auffälligkeiten im Bereich Motorik und Psychomotorik, sowie körperliche Beeinträchtigungen

Nicht aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche,

  • die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur als bindungsunfähig einzustufen sind, bzw. keine Bereitschaft signalisieren, Bindungen eingehen zu wollen
  • mit akuter Suchtproblematik
  • die ein erhöhtes Suizidrisiko aufweisen und in dieser Phase einer permanenten medizinischen Überwachung bedürfen

Für alle Kinder gilt, dass sie einen erhöhten erzieherischen Bedarf haben. Durch die hohen Anforderungen, die die Kinder an die Erziehungsstelle stellen, müssen die Erziehungsstellen in hohem Maße mit anderen Fachkräften kooperieren (Therapie, Frühförderung, intensive Kooperation mit Schulen, Kindergärten und Kinderkliniken).
Die Kinder und Jugendlichen erhalten in den Erziehungsstellen einen familiären Rahmen von Sicherheit und Vertrautheit. Indem eine emotionale Beziehung zum Kind hergestellt wird, die das Kind als belastbar, sicher und zuverlässig erlebt, wird ihm ermöglicht, seine negativen und angstbesetzten emotionalen Erfahrungen zu reinszenieren und so auch ansatzweise verarbeiten zu können. Das Kind/ der Jugendliche wiederholt in der Erziehungsstelle seine Ursprungserfahrungen aus der Herkunftsfamilie und stellt zu den Erziehungsstelleneltern Übertragungsbeziehungen her. Die Erziehungsstelleneltern müssen diese Übertragungsbeziehungen erkennen, annehmen, emotional aushalten können und alters – bzw. kindgerecht beantworten.

8.


Pädagogische Zielsetzungen und methodische Grundlagen

Als globales Ziel sieht Lichtblick gGmbH die Entwicklung und Förderung der geistigen, körperlichen und seelischen Möglichkeiten der betreuten Kinder und Jugendlichen. In einer emotional warmen familiären Atmosphäre und einem angstfreien Lebensraum, soll sich der junge Mensch angenommen und zugehörig fühlen können. Durch ein vertrauensvolles Beziehungsangebot der Erziehungsstelleneltern sollen dem aufgenommenen Kind positive zwischenmenschliche Erfahrungen ermöglicht werden.

Wir gehen davon aus, dass alle Kinder Fähigkeiten und Kompetenzen haben, lebensgeschichtlich bedingt oftmals bisher noch nicht genutzt oder noch verborgen, werden diese Fähigkeiten und Kompetenzen gezielt in ermutigender Weise angesprochen und bewusst in den Erziehungsprozess des jungen Menschen einbezogen und im Sinne einer positiven Verstärkung ressourcenorientiert gefördert.
Wir fühlen uns vor allem dem heilpädagogischen Denken und dem systemisch-lösungsorientierten Ansatz der Familientherapie verbunden. Verhaltensorientierte Methoden, wie auch die humanistische Grundhaltung der Wertschätzung, sind in der Erziehungsstellenarbeit eine unentbehrliche Grundlage. In unsere Hypothesenbildung über Hintergründe auffälligen Verhaltens, sowie in unsere Reflektion und Analyse der Übertragungsvorgänge in der Beziehung zwischen aufgenommenen Kindern und Jugendlichen und ihren Bezugspersonen in der Erziehungsstelle, fließen zusätzlich psychologische Ansätze mit ein.

Wir arbeiten lebensweltorientiert und ganzheitlich. Die Pädagogik und Methodik basiert auf einer individuellen und sozialpädagogischen bzw. gruppenpädagogischen Methodik, wobei die Familie nach dem systemischen Ansatz als Lernfeld angesehen wird. Ein wesentlicher Bestandteil im methodischen Vorgehen ist die Vorbildhaltung der Erwachsenen – Lernen am Modell. Die Arbeit der Erziehungsstellen basiert auf einer den jungen Menschen akzeptierenden, wertschätzenden und vertrauensbildenden pädagogischen Haltung, ohne dabei auf notwendige Grenzsetzung zu verzichten.

 Die Erziehungsstellen bieten den Kindern und Jugendlichen eine feste Tagesstruktur und klare Orientierungshilfen durch konsequentes, transparent kommuniziertes pädagogisches Handeln an. In der Alltagsgestaltung werden den Kindern und Jugendlichen Freiräume zum Sammeln eigener Erfahrungen gegeben, um ihnen in diesem Rahmen Erfolgserlebnisse in der Familie, in der Schule durch entsprechende Motivation und Hilfestellung zu vermitteln und ihr Selbstwertgefühl zu stärken.

Oftmals liegen bei den aufgenommenen jungen Menschen tiefergehende Bindungsstörungen vor, denen traumatische Erlebnisse, wie z.B. Verwahrlosung, Missbrauchserfahrungen, mehrfache Beziehungsabbrüche zu Grunde liegen. In vielen Fällen ist es angezeigt, begleitende therapeutische Hilfe anzubieten. Hier arbeiten wir mit niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychiatern und -therapeuten zusammen.

Pädagogische Ziele
Die jungen Menschen sollen in der Erziehungsstelle die Chance erhalten

  • eine vertrauensvolle, tragfähige Beziehung zu entwickeln, um darauf aufbauend durch die Erziehungsstelle Hilfestellungen und Unterstützungsangebote annehmen zu können
  • Selbstwert, Vertrauen, Selbstwirksamkeit, ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit, sowie die Fähigkeit aufzubauen, Beziehungen und menschliche Bindungen eingehen und gestalten zu können
  • ihren Alltag im Rahmen verlässlicher, gleichbleibender und überschaubarer
    Strukturen neu zu gestalten
  • lebenspraktische Fähigkeiten aufzubauen und weiter zu entwickeln
  • den Umgang mit Impulsen, Emotionen, Stimmungen zu lernen und Selbststeuerung aufzubauen
  • ihre Bedürfnisse und Interessen kennen zu lernen, sie konstruktiv umzusetzen und persönliche Stärken und Fähigkeiten auf der Grundlage der Ressourcen des jungen Menschen zu entfalten
  • Störungen und Entwicklungsdefizite im Bereich emotionaler, psychischer,
    kognitiver und körperlicher Entwicklung aufzuarbeiten und zu verringern
  • negative Karrieren wie z.B. Delinquenz und Sucht zu vermeiden
  • eine soweit wie möglich positive Beziehung zur Herkunftsfamilie zu erhalten, weiter zu entwickeln oder neu aufzubauen
  • förderliche außerfamiliäre Bezüge zu erhalten und zu entwickeln
  • sich schulisch und/oder beruflich sozial in das Gemeinwesen zu integrieren
  • sich Lebens- und Zukunftsperspektiven zu erarbeiten

Die Hilfe in der Erziehungsstelle wird in Bezug auf ihre Zielsetzung, die Ausgestaltung und die zeitliche Perspektive am individuellen Hilfebedarf des jungen Menschen ausgerichtet und wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam unter Beteiligung des jungen Menschen und seiner Herkunftsfamilie, des ASD, der Erziehungsstelle und des Fachdienstes gesteuert.
Entsprechend dem vereinbarten Auftrag orientiert sich die Arbeit der Erziehungsstelle entweder daran

  • in Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie die dortigen Erziehungsbedingungen zu verbessern, um eine Rückführung zu ermöglichen und vorzubereiten
  • eine andere Hilfe vorzubereiten, oder
  • zu einer selbständigen Lebensführung zu befähigen und an diese heran zu führen.

9.


Besonderheiten bei der Aufnahme von Geschwisterkindern

erden Geschwister gemeinsam in eine ESt aufgenommen, so kann sich das jüngste Kind meist am besten auf die neuen Menschen einlassen. Das jüngere Kind kann sich besser auf Beziehungsangebote neuer Bezugspersonen einlassen, weil es ältere Geschwister mit in die neue Welt bringen durfte und es nicht in der Verantwortung für sein älteres Geschwister steht. Das ältere Geschwisterkind ist meist stärker seelisch verletzt, hat schon länger unter den belastenden Lebensumständen gelitten und hat somit auch stärkere Unabhängigkeitsbestrebungen.
In einer Erziehungsstelle aufgenommene Geschwisterkinder bilden eine Kleingruppe: sie fühlen sich untereinander verbunden. Wichtig ist, dass pädagogische Fachkräfte die Gemeinschaft der Kinder nicht aufbrechen wollen, dass sie respektieren, dass die Kinder manchmal gegen den Rest der Familie zusammenhalten.
In der Arbeit mit Geschwisterkindern achten wir darauf, das Rollen- und Identifikationsmuster unter Geschwistern nicht zu schnell zu verändern, es konstruktiv zu nutzen. Die enge Abhängigkeit und Gemeinschaft der Kinder muss respektiert werden.


Achtsam und in kleinen Schritten – ohne Kritik – kann im Alltag der Erziehungsstelle gegengesteuert werden und die Unabhängigkeit der Kinder voneinander gefördert werden.
Grundregeln bei der Aufnahme von Geschwisterkindern:
Streit zwischen den Kindern muss erlaubt werden. Es ist in Ordnung, dass es widerstreitende Interessen unter den Kindern gibt. Die Erziehungsstelleneltern geben allen Beteiligten Hilfestellung bei Konfliktlösungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass mit der Aufnahme von Geschwisterkindern in verstärktem Maße zwei Familien unter einem Dach leben und alle unterschiedlich starke Beziehungen untereinander haben.


Kinder sind Repräsentanten ihrer Herkunftsfamilie. Die pädagogischen Fachkräfte müssen sich darauf einlassen, sich vom Anspruch der vollständigen Integration der Kinder zu verabschieden und sich einem Autonomiekonzept zuwenden. Dabei muss die Individualität und Verschiedenheit eines jeden Kindes gefördert werden. Dies geschieht:
– durch spezifische Förderung von Begabungen, Interessen und Fähigkeiten eines jeden Kindes durch die Einbindung in verschiedene Gruppen und Vereine
– durch die Förderung von Gemeinsamkeiten (Gleichsein) und von Unterschieden (Verschiedensein) in ausgewogenem Maße
– indem darauf geachtet wird, dass die Kinder sich nicht nur vergleichen, sondern lernen sollen, dass jeder eine eigene Persönlichkeit ist, obwohl es Ähnlichkeiten gibt;
– durch Einzelzuwendung für jedes Kind.

10.


Besonderheiten bei der Aufnahme von Jugendlichen

Die Unterbringung von Jugendlichen in einer Familie ist zunächst vom Alter her nicht die fachlich adäquateste Lösung, da das Thema „Ablösung aus der Familie“ altersentsprechend im Vordergrund steht.
Das emotionale Alter der angefragten Jugendlichen entspricht in der Regel nicht dem Biologischen. Mit dem Wunsch in eine Familie zu gehen, drücken die Jugendlichen eine nicht verarbeitete Trauer darüber aus, dass sie nie wirklich oder nur sehr unbefriedigend Kind in einer Familie sein durften. Der Wunsch eines Jugendlichen nach Unterbringung in einer Familie drückt demnach den Wunsch nach Regression auf einen früheren kindlichen Zustand aus.
Durch die Möglichkeit auf einen früheren kindlichen Zustand zurück zu gehen, entwickelt der Jugendliche unterstützt durch die Erziehungsstelle gleichzeitig die Fähigkeit – sei es durch das Nacherleben und/ oder durch die Erkenntnis, diesen Zustand nicht mehr haben zu können – sich von diesem kindlichen Zustand partiell zu verabschieden. Die Fähigkeit sich von diesem kindlichen Wunsch zu verabschieden, wird dem Jugendlichen die Chance eröffnen, regressive Phasen positiv zu nutzen und sich dem altersgemäßen Thema der Ablösung zu stellen.


Wird durch Zulassen einer solchen Regression nur eine unerfüllte Sehnsucht ausgelöst, ohne die Möglichkeit, sich auch nur schrittweise von ihr zu verabschieden, besteht die Gefahr einer pathologischen Regression. Diese wird unweigerlich dazu führen, dass der Jugendliche von der Familie enttäuscht sein wird. Er wird etwas inszenieren mit dem Ziel, dass es in dieser Familie nicht mehr gehen wird und sich dann ein neues Objekt seiner Sehnsucht suchen.
Bei der Vermittlung von Jugendlichen in unsere Erziehungsstellen, werden die Erziehungsstellen gut auf das Thema der Regression vorbereitet und durch intensive Beratung und Begleitung befähigt, diese Regressionsproblematik bei einem Jugendlichen zu erkennen. Die Jugendlichen werden versuchen, ihre alte unbefriedigende Situation in der Herkunftsfamilie neu zu inszenieren. Hier müssen die pädagogischen Fachkräfte darauf achten, den Jugendlichen gegenüber nicht in eine unreflektierte Gegenübertragungsposition hineinzukommen. Entscheiden sich alle Beteiligten für die Unterbringung eines Jugendlichen in einer Erziehungsstelle, müssen sich alle Beteiligten darauf einlassen, dem Jugendlichen die Zeit zur Regression geben zu können.

11.


Verweildauer

Die Verweildauer wird im Hilfeplanverfahren festgelegt. In der Regel beträgt die Mindestverweildauer 2 Jahre. Meist werden vom Auftrag gebenden Jugendamt längere Verweildauern gewünscht, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie als unwahrscheinlich erscheint.

 

12.


Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern

Elternarbeit mit der Herkunftsfamilie ist nach dem KJHG gesetzlich verankert. Eltern und Kinder haben ein Recht auf diese Zusammenarbeit.
Kinder in Erziehungsstellen haben zwei Familien, ihre leibliche und ihre soziale Familie. Diese Realität ist eine ständige Herausforderung für die Kinder und Jugendlichen, bei der sie auf die Unterstützung aller beteiligten Erwachsenen angewiesen sind. Auch die beiden Familien leben in einer Ausnahmesituation: Die Herkunftsfamilie muss aushalten, dass ihr Kind in einer anderen Familie lebt. Die Erziehungsstelle nimmt ein Kind auf, das nicht ihr Eigenes ist. Beide Familien müssen Außergewöhnliches leisten.
Dieses Außergewöhnliche beinhaltet eine große Aufgabe für alle Beteiligten. Ziel ist es, dass das Kind nicht zwischen den beiden Familien steht, sondern in beiden Familiensystemen zuhause sein darf. Um das zu erreichen, braucht dieses sensible und konfliktanfällige System eine ständige, intensive Beratung und Begleitung von außen.

Ein Schwerpunkt der Beratungsarbeit ist es, das Miteinander von Erziehungsstelle und Herkunftsfamilie so zu gestalten, dass das Kind so wenig wie möglich in Loyalitätskonflikte gerät. Dies erfordert von der Herkunftsfamilie die Erlaubnis, dass sich ihr Kind in der Erziehungsstellenfamilie wohl fühlen und Beziehungen entwickeln darf. Umgekehrt muss die Erziehungsstellenfamilie die Beziehungen des Kindes zu den Mitgliedern seiner Herkunftsfamilie respektieren und fördern. Aufgabe des/ der ErziehungsstellenberaterIn ist es dabei, sensibel auf beiden Seiten Konflikte rechtzeitig zu erkennen und zu bearbeiten und die Kommunikation zu steuern, mit dem Ziel, dass Divergenzen nicht über das Kind ausgetragen werden. Hierfür ist die Position außerhalb beider Systeme unabdingbar und die ErziehungsstellenberaterIn fungiert sowohl als Bindeglied sowie auch als Mediator.

13.


Besuchskontakte

Kontakte der Kinder zu ihren Eltern dienen dazu, die Herkunftsfamilie des Kindes so gut wie möglich in sein Leben einzubeziehen und lebendig zu halten. Da die Kinder i.d.R. schon einige Zeit mit ihren Eltern zusammengelebt haben, dienen die Kontakte dem Bewahren von Bindung, Beziehung und Vertrautheit. Für eine vorgesehene Rückführung sind die Kontakte unerlässlich, um Bindung zu bewahren und zu fördern.
Durch die Kontakte zu seinen Eltern fühlt sich das Kind von diesen nicht so radikal verlassen, erlebt Wertschätzung und Zuneigung, wenn sich die Eltern weiterhin interessiert zeigen. Der Kummer, nicht in der eigenen Familie leben zu können, kann gelindert werden.
Sind Kinder dauerhaft untergebracht und finden Besuchskontakte nur selten statt, dienen die Kontakte dem Kind in erster Linie der Orientierung. Das Kind kann für sich klären, wie seine Eltern aussehen, was sie für Menschen sind, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es gibt.
Kontakte können auch bei der Bewältigung der Realität helfen. Wenn sie zur Klärung wichtiger Fragen genutzt werden, kann das Kind besser einordnen, warum es nicht bei seinen Eltern leben kann.
Insgesamt können Bindungen zu neuen Menschen besser aufgebaut werden, wenn bestehende nicht komplett verschwinden. Auch der Identifikationsprozess ist leichter, wenn auf alte Beziehungen zurückgegriffen werden kann.

Die Planung der Besuchskontakte wird gemeinsam im HPG mit allen Beteiligten festgelegt. Häufigkeit, Dauer, Ort und Umgebung entsprechen dem Alter, des Entwicklungsstandes des Kindes und der Bindungsqualität zu den jeweiligen Bezugspersonen. Ein Kind darf während der Kontakte nicht in die belastende Situation zurück gebracht werden, die dazu geführt hat, dass es aus der Familie heraus genommen wurde. Gerade sehr junge Kinder zeigen manchmal Panikreaktionen. Hier sorgen wir dafür, einen anderen Rahmen und/ oder eine Umgangsbegleitung zu installieren, um die Stresssituationen der Kinder zu verringern. Oftmals ist es fachlich notwendig, die Besuchskontakte von einer neutralen, aber vertrauten Person begleiten zu lassen, um bei den Kindern einen möglichen Loyalitätskonflikt zu vermeiden und den Kindern zu ermöglichen, sich ganz auf ihre Eltern einzulassen.

Kontaktsperre
Eine Kontaktsperre ist im Interesse des Kindes, wenn das Kind von seinem Elternteil sexuell oder seelisch-körperlich schwer misshandelt wurde. Neben der Gefahr der Retraumatisierung, besteht die Gefahr der Verwirrung beim Kind, weil die einst angstauslösende, evtl. auch lebensbedrohliche Situation beim nun mehr von außen erlaubten Kontakt für das Kind nicht miteinander vereinbar ist. Aktuelle Kontakte dürfen nicht dazu dienen, diese Erlebnisse gegenüber dem Kind zu verharmlosen oder gar zu leugnen.

14.


Eltern- und Familienberatung/ Aufsuchende Familientherapie als Elternmodul

Im Rahmen des zusätzlich buchbaren Moduls im Rahmen der individuellen Zusatzleistungen „Qualifizierte Eltern- und Familienarbeit “ und „Aufsuchenden Familientherapie“ werden auf den speziellen Hilfebedarf der Herkunftsfamilie abgestimmt folgende Leistungen der Eltern- und Familienarbeit angeboten:

Qualifizierte Eltern- und Familienberatung

  • Begleitung der Besuchskontakte
  • Biographiearbeit
  • monatlich stattfindende Beratungsgespräche mit der Herkunftsfamilie mit Methoden
    aus der systemischen Familienberatung/-therapie

Aufsuchende Familientherapie
Im Bedarfsfall können regelmäßige und längerfristige familientherapeutische Hilfen in Form einer Aufsuchenden Familientherapie installiert werden:
Oftmals erscheint es angezeigt, mit den Eltern an der neuen Situation zu arbeiten. Auch Eltern, die in ihrer eigenen schwierigen psychosozialen Situation und/ oder um einen Sorgerechtsentzug zu vermeiden, keine andere Wahl haben, als ihr Kind abzugeben, bieten wir zu Beginn, sowie auch zu jedem späteren Zeitpunkt der Maßnahme eine intensive therapeutische Begleitung an. Gelingt es den Eltern, sich auf die Maßnahme einzulassen, kann dies auch ein ermutigendes Zeichen für die Kinder sein, sich auf neue Menschen einlassen zu dürfen. Damit kann ein weiterer Beziehungsabbruch vermieden werden. Auch wenn es um Rückführung des Kindes geht, kann aufsuchende Familientherapie sinnvoll sein, um diese gewinnbringend zu unterstützen und neue Sichtweisen/Handlungsoptionen für das gemeinsame Zusammenleben zu eröffnen.


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Folgende Themen können in einer Aufsuchenden Familientherapie bearbeitet werden:

  • Wie Eltern Schmerz, Trauer, Selbstvorwürfe, Trennungs- und Verlusterlebnisse ins Leben integrieren lernen und neue Handlungsmöglichkeiten und Perspektiven für sich entwickeln können
  • Umgang mit Schuld- und Versagensgefühlen
  • Innere Haltung der Eltern zur Unterbringung
  • Widerspruch sich als Eltern zu fühlen, die Elternrolle im Alltag aber abgegeben zu haben
  • Angst haben, dass sich das Kind in einer anderen Familie beheimatet könnte
  • Bedürfnisse der Eltern vs. Interessen der Kinder
  • Bei dauerhafter Unterbringung: Gefühl der Endgültigkeit, dass sich ihr Kind in einer anderen Familie beheimatet, mit dem Ziel, Akzeptanz hierfür zu entwickeln.
  • Loslassen der eigenen Kinder zu einem früheren Zeitpunkt als gedacht
  • Welche Aufgaben habe ich nun noch als leibliche Mutter/ Vater, wofür werde ich gebraucht
  • Bearbeitung von familiären Erziehungsproblemen, um gemeinsam mit den Eltern an einer Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie arbeiten zu können, so dass positive Lebensbedingungen in der Familie erhalten bleiben oder ausgebaut werden können.
  • Bei Rückführung der Kinder in die Herkunftsfamilie

15.


Krisenintervention und Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII

Alle Erziehungsstellen sind in höchstens 1 Autostunde erreichbar, so dass im Krisenfall eine schnelle Präsenz der FachberaterInnen vor Ort gewährleistet ist.


Die Erziehungsstellen werden kontinuierlich und individuell durch 1 bis 2 im Monat nach Bedarf stattfindende Beratungsgespräche begleitet und unterstützt. So ist der zuständige Fachdienst jederzeit über den Entwicklungsstand und evtl. sich zuspitzende Krisensituationen informiert. Es besteht ab Beginn der Unterbringung ein regelmäßiger Kontakt zwischen der Fachberatung und den untergebrachten Kindern und Jugendlichen, so dass auch hier ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann. Es besteht eine Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr, so dass die Erziehungsstelle jederzeit Unterstützung abrufen kann. In Krisenfällen kann die Frequenz der unterstützenden Hausbesuche im erforderlichen Maß intensiviert werden. Notfalls stehen Kriseninterventionsmöglichkeiten mit kooperierenden Einrichtungen, wie beispielsweise "time out" in einer Wohngruppe oder in einer anderen Erziehungsstelle zur Verfügung. Zudem kann externe Supervision genutzt werden. Darüber hinaus kann auf das von der Erziehungsstelle aufgebaute, externe professionelle Helfersystem im Rahmen des Gesundheitssystems zurückgegriffen werden (Therapeuten, Kliniken usw.).

In Krisen berät sich das Fachberatungsteam zeitnah über die weitere Vorgehensweise. Bei sämtlichen Prozessen werden die betroffenen Kinder und Jugendlichen altersentsprechend einbezogen. Alle Kinder und Jugendlichen erhalten mit Beginn der Maßnahme eine Visitenkarte der Fachberatung, an die sie sich jederzeit bei Fragen, in unlösbaren Konflikten oder einer Gefährdung wenden können. Auf der Visitenkarte sind auch die Telefonnummern des Sachbearbeiters beim Jugendamt sowie der Leitung von Lichtblick gGmbH angegeben. Kinder und Jugendliche können bei Bedarf jederzeit Kontakt zu ihrem Sachbearbeiter beim Jugendamt aufnehmen.


Bei Beschwerden wird auf größtmögliche Transparenz zwischen allen Beteiligten Wert gelegt; die zuständigen Stellen in Einrichtung und Jugendamt werden zeitnah informiert. Klärungsprozesse und die Festlegung von passenden, konkreten Schritten werden bei Bedarf durch die Einrichtungsleitung moderiert und unterstützt.


Vertretung bei Krankheit und Abwesenheit wird in Absprache zwischen Erziehungsstelle und FachberaterIn individuell geregelt.

16.


Beteiligung und Mitwirkung von Kindern / Jugendlichen

Kinder und Jugendliche werden entsprechend ihrem Alter und gemessen an den Themen in der Hilfeplanung beteiligt. Sie werden mit altersgerechten Methoden in den Erziehungsstellen für das Hilfeplangespräch vorbereitet.
Die Erziehungsstellen achten darauf, dass im Lebensalltag eine altersgerechte Beteiligung und Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen verwirklicht wird. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Kinder werden immer wieder neu überprüft.

17.


Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Auf der Grundlage der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII arbeiten Einrichtung und Jugendamt eng zusammen. Durch die Evaluation des Hilfebedarfs kann die geeignete Hilfeform eingeleitet werden, durch einen regelmäßigen Austausch des Entwicklungsverlaufes kann zeitnah auf einen veränderten Hilfebedarf reagiert werden. Transparenz, Kommunikation und verlässliche Absprachen ermöglichen die Zusammenarbeit im Sinne einer optimalen Förderung und Hilfestellung für das Kind bzw. den Jugendlichen.

Leistungen der Kooperation beinhalten:

  • Ausführliche Beratung und Informationsaustausch bei Aufnahmeanfragen und
    Aufnahmen
  • Anamnese, diagnostische Abklärung der Ressourcen und Defizite, sowie Zielformulierung nach der Aufnahme im Rahmen der Hilfeplanung nach Ablauf einer 6 bis 8 – wöchigen Eingewöhnungsphase, wobei der Hilfebedarf grundsätzlich vom Jugendamt festgestellt wird
  • Verfassen einer halbjährlichen Stellungnahme zum Hilfeverlauf, die dem Jugendamt in der Regel 14 Tage vor dem Hilfeplangespräch vorliegt
  • Mitwirkung bei den Hilfeplangesprächen

  • Umgehende Information bei aktuellen, unvorhergesehenen Ereignissen auch in der Herkunftsfamilie, ggf. Information des Personensorgeberechtigten
  • Regelmäßiger Austausch über den Verlauf des Erziehungsprozesses und über die Elternarbeit
  • Abstimmung über Kostenübernahme individueller Leistungen
  • Umsetzung der laut Hilfeplanung vereinbarten Ziele
  • Erarbeitung eines individuellen Förder- bzw. Erziehungsplans
  • Verlaufs- und Abschlussdokumentation
  • Ausübung der vom Jugendamt übertragenen Kontrollfunktion (Garantenstellung).

18.


Zusammenarbeit mit der Schule und anderen Partnern

Leistungen der Förderung, Begleitung und Unterstützung im Kindergarten, in Schule, Ausbildung und Beschäftigung umfassen:

  • Kontinuierliche Zusammenarbeit und Abstimmung mit Kindergarten, Schule, Ausbildungsbetrieb
  • Hausaufgabenbetreuung durch die Erziehungsstelle
  • Regelmäßiger Austausch mit den behandelnden Therapeuten und Ärzten.
 

19.


Nachbetreuung

Wird ein Jugendlicher in die Verselbständigung geführt, können begleitende und unterstützende ambulante Maßnahmen angeboten werden.

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20.


Qualifikation des Personals

Die Erziehungsstellenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen

Die Erziehungsstellenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen sind Angestellte bei Lichtblick gGmbH.
Die Einrichtung einer Erziehungsstelle in Form von Aufnahme eines Kindes entspricht einer 50%-Anstellung, die Aufnahme von zwei Kindern einer 100%-Anstellung.
Eine Entlastung der Erziehungsstelle wird ermöglicht durch Wochenend- und Ferienaufenthalte der Kinder in den Herkunftsfamilien, durch interne und externe Freizeiten sowie durch bezahlte Urlaubsvertretung und gegenseitige Entlastung der Erziehungsstellenfamilien.

Voraussetzung für die Arbeit als Erziehungsstelle ist eine pädagogische Ausbildung als Erzieher/-in, Sozialpädagoge/-in oder Heilpädagoge/-in. Genauso wichtig sind auch die persönlichen Voraussetzungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und auch ihrer Partner bzw. Partnerinnen, nämlich Belastbarkeit, humorvolle Bereitschaft zur Reflexion der eigenen Person und des eigenen Handelns sowie die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Biographie.

Soll eine Erziehungsstelle eingerichtet werden, wird für die Räumlichkeiten der Familie eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII beantragt. Jedes Erziehungsstellenkind erhält ein eigenes Zimmer im Wohnbereich der Familie.
Die Erziehungsstellenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen erhalten eine kontinuierliche, enge fachliche Begleitung und Unterstützung durch die Fachberatung, außerdem regelmäßig Supervision, Fortbildungen und Austausch mit Kollegen und Kolleginnen in kleineren Gruppen.

Die Fachberatungen

Die Fachberatungen haben neben dem pädagogischen Studium möglichst eine Zusatzausbildung zur Systemischen Beratung und Therapie sowie Berufserfahrung in unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern. Ihre Arbeit reflektieren sie ständig im Team bzw. in begleitender externer Supervision und sorgen für die eigene Fort- und Weiterbildung.

Im Folgenden werden die Aufgaben der Fachberatungen im Einzelnen beschrieben:

  • Umfassende Zuständigkeit für die Beratung und Begleitung der Erziehungsstellen in den verschiedenen Phasen: Vermittlung, Anbahnung, Integration, aktuelle Erziehungsprozesse, Beendigung, Rückführung, Nachbetreuung
  • Umsetzung der Ziele des gemeinsam erarbeiteten Erziehungsplans und des Hilfeplans
  • Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen
  • Ansprechpartner für die Herkunftsfamilien
  • Zusammenarbeit mit den Jugendämtern
  • Zusammenarbeit mit Schulen, Therapeuten und anderen Diensten
  • Krisen- und Beschwerdemanagement
  • Schaffen von Entlastungsmöglichkeiten für die Erziehungsstellen im sozialen Umfeld oder/ und durch institutionelle Angebote
    Die Fachberatungen arbeiten im Team zusammen. Die Teamarbeit findet statt:
  • Beim Prozess der Auswahl und Vorbereitung einer Erziehungsstelle
  • Um eine gegenseitige Vertretung sicher zu stellen
  • Für regelmäßige Fallbesprechungen
  • Bei der gegenseitigen Unterstützung in Bezug auf Krisen.
    Professionalität der Beratung und Qualitätssicherung sind gewährleistet durch:
  • Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
  • Die stetige Überprüfung der vorgenannten Qualitätskriterien

Extern

  • Durch regelmäßige Hilfeplanung
  • Durch Qualitätsentwicklungsvereinbarungen des Trägers

Intern

  • Durch die kontinuierlich den Prozess reflektierende Begleitung der Erziehungsstellen durch die Fachberatung
  • Durch die regelmäßig stattfindenden Gespräche in gemeinsamer Runde mit dem Kind/ Jugendlichen, die als Systemreflexion angelegt sind.
  • Durch die Möglichkeit der Ausweitung der Beratung in Krisenzeiten
  • Durch dokumentierte Erziehungsplanung
  • Durch regelmäßige kollegiale Beratung, gegenseitige Information, Fallbesprechungen
  • Durch Personalentwicklungsgespräche
  • Durch Dokumentation der regelmäßigen Kontakte mit Kindern, deren Eltern und der Erziehungsstelle
  • Durch die Vernetzung der Erziehungsstellen bei regelmäßig stattfindenden Kontakten, um fachlichen Austausch und kollegiale Beratung zu fördern
  • Durch die verpflichtende, regelmäßige Teilnahme an Supervisionen, die als Gruppensupervision und im Bedarfsfall als Einzelsupervision ausgelegt ist
  • Durch die Erweiterung und Vertiefung der fachlichen Kompetenzen der Erziehungsstellen durch die Teilnahme an internen und externen Fortbildungen

Lichtblick gGmbH
Newiesenstr. 52
75015 Bretten

Gesellschafter: Jochen Röckle

Stand: Juli 2018